– oder ist der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Hilden am Ende gar kein Profi? So richtig professionell konnte sich Herr Scholz (SPD) jedenfalls im Streitgespräch mit dem Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Achim Hankel nicht präsentieren. Sieger nach Punkten war jedenfalls Achim Hankel. Er hatte es auch nicht nötig mit Schlagworte zu argumentieren, die außer Insidern eh keiner versteht. Was von Herrn Scholz kam, war entweder bekannt oder sehr wenig konkret oder sonstwie nichtssagend. Dabei hatte er alle Asse in der Hand: er kennt das Gutachten, hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Streitgespräch vorbreitet und sollte sich alleine auf Grund seines Postens als Aufsichtsratsvorsitzender (Angabe dieser Funktion fehlt bei Herrn Scholz – § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetzbei – 3. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes) bestens in der Materie auskennen. Mit der Aussage, dass die SWH in 2007 Eigenkapital zur Gewinnerzielung ausgeschüttet haben, hat Herr Scholz sicher ein paar Zuschauer überrascht. Zitat: „Wir werden etwa zweieinhalb Millionen übrig haben. Davon, muss man sagen, sind 1,2 Millionen Verzehr von Eigenkapital. Das heißt, wir leben schon vom Eingemachten.“ Und hier können Sie diesen Mitschnitt des Streitgespächs selbst anschauen: Podiumsgespräch zum Stadtwerkeverkauf Ob das ein Ausrutscher war, um dem angestrebtem Verkauf noch mehr Gewicht zu geben? Oder ob das stimmt, was er gesagt hat, können wir als Außenstehende nicht beurteilen… Was wir hingegen beurteilen können, ist die Tatsache, dass mit dem Bürgerbegheren in ein Wespennest gestochen wurde. Warum sonst geben sich alle Befürworter des Verkaufs soviel Mühe mit Info-Ständen und jetzt noch das Streitgespräch? Es wäre viel einfacher endlich mit offenen Karten zu spielen, das Gutachten endlich offen zu legen. Dann könnten auch die Gegner des Verkaufs die (hoffentlich objektiv) ermittelten Fakten nachprüfen! Aber hier nochmal der Hinweis: mit dem Bürgerbegehren wird ein legitimes Recht wahrgenommen! Nicht legitim ist die Entwendung von Unterschriftenlisten! Wir können alle unterschiedlicher Meinung sein und diese äußern. Davon lebt die Demokratie. Aber ein Bürgerbegehren zu verfälschen mit der Entwendung von Unterschriftenlisten das ist kriminell und hat mit Demokratie nichts mehr gemein. Lesen Sie dazu den Artikel in der RP vom 31.05.2008: Bürgerbegehren: Unterschriften-Listen gestohlen