Bürgerbegehren gegen Stadtwerke-Teilverkauf unzulässig?

Hintergrund-Informationen zur Diskussion in Hilden Grundsätzliche Bedenken von “Mehr Demokratie” – Anlass: Presseberichte über Bürgerbegehren “Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!” Laut einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist das Bürgerbegehren gegen den Teilverkauf der Stadtwerke Hilden unzulässig. Die Bürger, die ihre Unterschrift gegen den Teilverkauf geleistet haben, hätten dies ohne ausreichende Informationen über mögliche Konsequenzen getan. Das Bürgerbegehren mache einen “irreführenden und unzureichenden Kostendeckungsvorschlag”. Zudem seien die Unterschriften nicht rechtzeitig abgegeben worden. Der Stadtrat hatte am 13. Februar 2008 die Fortführung des Vergabeverfahrens zum Teilverkauf der Stadtwerke beschlossen. Da das Bürgerbegehren nicht wie durch die Gemeindeordnung vorgeschrieben drei Monate später abgeschlossen war, sei es verfristet. Mehr Demokratie kritisiert sowohl die Anforderung an Bürgerbegehren, einen Kostendeckungsvorschlag machen zu müssen, als auch die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren. Kostendeckungsvorschlag Was gut gemeint war, hat nicht immer gute Auswirkungen. Aus Skepsis gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Bürger wurde den Bürgern vorgeschrieben, bei einem Bürgerbegehren einen Kostendeckungsvorschlag formulieren zu müssen, falls das Begehren Einsparungen verhindern will oder höhere Kosten zur Folge hätte. Das Problem: Die Definitionshoheit über die Folgekosten einer Maßnahme wird von Kommunalaufsicht und Gerichten im Konfliktfall allein dem Bürgermeister und seiner Verwaltung zugeschrieben. Kommt eine Bürgerinitiative zu anderen Berechnungen, muss dies nicht berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass Kosten so berechnet werden, dass ein vernünftiger Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren nicht mehr möglich ist. Oder angebliche Fehlberechnungen einer Bürgerinitiative führen dazu, dass ein Bürgerbegehren wegen eines “unzureichenden Kostendeckungsvorschlags” vom Rat für unzulässig erklärt wird. Dabei zeigt die Realität, dass manche Prognosen der Verwaltungen gründlich daneben liegen. So werden etwa die erwarteten Erlöse aus geplanten Grundstücksverkäufen zu hoch, oder die Kosten für geplante Baumaßnahmen zu niedrig angesetzt. Oftmals können aber selbst Politik und Verwaltung keine genauen Zahlen nennen. In NRW wird trotzdem jedes sechste Bürgerbegehren wegen eines unzureichenden oder fehlenden Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärt. Letztlich werden an Bürgerbegehren strengere Maßstäbe angelegt als an das Handeln der gewählten Vertreter im Rat. Hinzu kommt, dass empirische Untersuchungen aus der Schweiz und den USA nachweisen, dass es eine heilsame Wirkung auf die öffentlichen Kassen hat, wenn die Bürger über Finanzfragen unbeschränkt entscheiden dürfen. Im Bundesland Bayern, in dem die Bürger den kommunalen Bürgerentscheid per Volksentscheid selbst eingeführt haben, wird ein Kostendeckungsvorschlag nicht verlangt. Einreichungsfrist Nach einem Ratsbeschluss haben die Bürger in der Regel nur drei Monate Zeit, gegen diesen mit einem Begehren vorzugehen. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens sollten aber so lange Unterschriften sammeln können, wie in der Sache noch keine unveränderlichen Fakten geschaffen worden sind. Schließlich können auch Räte noch nicht umgesetzte Beschlüsse jederzeit wieder aufheben. Vorbild ist hier Bayern: Dort gibt es für Bürgerbegehren keinerlei Sammelfrist. Der Aspekt der Sammelfrist ist im Hinblick auf die direkte Demokratie von großer Bedeutung. Generell kann festgestellt werden, dass die direkte Demokratie von Verfahren profitiert, die auf lange Zeiträume hin angelegt sind. “Gestreckte” Verfahren bieten zum Beispiel mehr Chancen auf eine ausreichende Diskussion um die besten Ideen und fördern so die Meinungsbildungsprozesse. Sie können so zu einer Verringerung von Konflikten nicht unwesentlich beitragen. In ausreichenden Zeiträumen ist es auch möglich eine größere Anzahl von Lösungsansätzen zu etwaigen Problemstellungen zu eröffnen und zu bearbeiten. Auch ist zu beachten, das längere Verfahren auch ressourcenschwachen Akteuren die Möglichkeit eröffnen, sich in den politischen Prozess einzuschalten. Mehr Informationen: http://www.nrw.mehr-demokratie.de/kostendeckung.html http://www.nrw.mehr-demokratie.de/sammelfrist.html Thorsten Sterk Pressesprecher

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