Pressemitteilung der Verantwortlichen des Bürgerbegehrens Die Beschlussvorlage des Bürgermeisters für die Ratssondersitzung am 09. Juli zeigt deutlich auf, wie weit Rat und Verwaltung in Hilden noch von einer bürgerfreundlichen Demokratie entfernt sind und mit welchen juristischen Mitteln gearbeitet wird, Basisdemokratie zu verhindern. Wir, die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und unsere Unterstützer, werden kurzfristig die Stellungnahme des Fachanwaltsbüros Baumeister von einem Verwaltungsrechtler prüfen lassen und ein Gegengutachten in Auftrag geben. Eine Klage gegen die Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens schließen wir nicht aus. Bis zur Ratssondersitzung am 09. Juli werden wir entscheiden, ob wir, um unsere Rechte und die Rechte der 3000 Unterstützer wirksam zu schützen, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf den Erlass einer „Einstweiligen Anordnung“ gegen die für den 09. Juli vorgesehene negative Beschlussfassung des Rates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beantragen. Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und eine schnelle politische Entscheidung im Sinne der Bürger zu ermöglichen, fordern wir die Ratsvertreter auf, einen Ratsbürgerentscheid zu beschließen. Achim Hankel und Helga Schmidt