Bürgerbegehren “Unsere Stadtwerke: Kein Verkauf!”

EnBW am Ziel seiner Wünsche – zumindest nach Monheim jetzt auch in Hilden Was schon seit den ersten öffentlichen Bekundungen erkennbar das Ziel war – jetzt scheint es erreicht: die Stadtwerke Düsseldorf (54,9 % EnBW)dürfen ca. 55 Millionen locker machen und die Hildener beglücken. Dass der Vorstandsvorsitzende der Stadtwerke Düsseldorf am liebsten das Kartellamt abschaffen würde, stört da nur wenig ( wir berichteten ). Dass die Netztentgelte steigen und nicht fallen werden kommt dann nicht mehr nur Hilden zu Gute, sondern EnBW freut sich schon drauf. siehe Bericht in der RP Übrigens war es auch ein Verkaufsargument, dass die Entgelte für die Netze einbrechen werden… Aber Stadtwerke Düsseldorf sind ja so toll. Versprechen sie doch Hilden die Beteiligung an einem Biomasse-Kraftwerk. Hört sich gut an, hört sich ökologisch an, lässt die Gedanken an ein geplantes Mega-Kohlekraftwerk in Düsseldorf mit Kohle aus Australien fast in der Versenkung verschwinden, aber wer weiß schon, was dahinter steckt. Lesen Sie doch einfach mal bei Wikipedia nach Biomasseheizkraftwerk Dafür könnte man dann glatt den Raps, Weizen und Mais aus fernen Ländern importieren… Die Hoffnung, dass Oberbürgermeister-Kandidatin der SPD Karin Kortmann mit ihren Vorstellungen in Düsseldorf eine Wende schaffen kann, ist eher gering. Karin Kortmann will Energiewende Aber einen Moment lang darf man doch mal davon träumen und auch davon, Politiker mit diesem Gedankengut als Entscheider in der eigenen Stadt zu haben… Das hätte den Verantwortlichen und den Unterstützern des Bürgerbegehrens viel Arbeit, Ärger, Frust und letzendlich auch eine Menge Geld erspart. Basisdemokratie wird in NRW klein geschrieben. Die Hürden für Bürgerbegehren sind hoch. Auch wenn alle glauben, dass Bayern erzkonservativ ist, dort wird Basisdemokratie gelebt (schon bei den Kommunalwahlen!) – ohne dass Bayer daran zu Grunde gegangen wäre! In NRW sind Bürgerbegehren gute Einnahmequellen für Rechtsanwälte und sie beschäftigen immer öfter die Gerichte. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung von Mehr Demokratie Auch für dieses Bürgerbegehren haben die Kassen der Rechtsanwälte geklingelt. Zuerst kommt die Verwaltung durch externe Rechtsberatung zu dem Schluss, das Bürgerbegehren sei unzulässig. Unter großem Zeitdruck bleibt auch den Verantwortlichen der Weg zum Anwalt nicht erspart. Sie und die Unterstützer waren überzeugt von der Rechtmäßigkeit, zumal im Vorfeld des Bürgerbegehrens Mehr Demokratie “abgenickt” hatte. Um keine Chance zu verpassen, wird beim Verwaltungsgericht Düsseldorf der Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Bericht in der RP – Bericht in der WZ Das Gericht entscheidet schnell und rechtzeitig vor der Ratssitzung am 09.07.08 leider ganz im Sinne der Verwaltung. RP berichtet – NRZ-Bericht – auch die WZ lässt sich das nicht entgehen Beschwerde beim (oft bürgerfreundlichem) OVG Münster wird zugelassen. Unter Zeitdruck entscheiden die Verantwortlichen (villeicht zunächst?), diesen Weg nicht zu beschreiten. Kostet ja auch schon wieder eine Menge Geld. Das kann nicht mal eben aus der Portokasse bezahlt werden und es bleibt keine Zeit für eine Spendensammlung! So blieb nur noch der Appell an die Ratsmitglieder, die Unterschriften der Bürger ernst zu nehmen und den Bürgerwillen in einem Ratsbürgerentscheid zu erfragen. Vergebens… Und hier noch die Presselinks zur Ratssitzung: NRZ – WZ Und noch ein Interview der WZ mit Achim Hankel nach der Ratssitzung: Interview Warten wir ab, was noch passiert. Vielleicht war ja im Vergabeverfahren doch nicht alles ganz nach Vorschrift und ein unterlegener Bieter legt erfolgreich Beschwerde ein?

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