Kernstück des Vertragswerks nicht ausgehändigt Die „Bürgeraktion Hilden“ (BA) kritisiert, dass in der Beschlussvorlage, auf deren Grundlage der Rat am kommenden Mittwoch in nichtöffentlicher Sitzung über den Teilverkauf der Stadtwerke entscheidet, das zentrale Dokument fehlt. Dabei handele es sich um das „Kernstück des Vertragswerks zur Teilprivatisierung der Stadtwerke“, so Udo Weinrich, stellvertretender BA-Fraktionsvorsitzender. Ein so genannter „Konsortialvertrag“ regele die beabsichtigte Zusammenarbeit der Stadt Hilden, der Stadthalle Hilden und der Stadtwerke Düsseldorf. In diesem Dokument seien die Grundsätze der Kooperation, die künftigen unternehmerischen Ziele, das strategische Konzept des neuen Partners und alle für die künftige Geschäftspolitik maßgeblichen Details enthalten. „Die Vergabeentscheidung kann nur bei genauer Kenntnis dieses Konsortialvertrags auf ihre Sachgerechtigkeit hin überprüft werden“, behauptet der stellvertretende BA-Fraktionsvorsitzende. Eine Willensbildung in einer Ratsfraktion setze zwingend die Möglichkeit voraus, im Rahmen einer internen Diskussion auf eine schriftliche Ausfertigung des Vertrags zurückgreifen zu können. Ohne detaillierte Kenntnis dieses Vertrags „wissen die Ratsmitglieder nicht, worüber sie genau entscheiden!“ Wegen der zentralen Bedeutung dieses Dokuments bestehe ein umfassendes Informationsrecht der Ratsmitglieder. „Diesem Recht wird mit dem Angebot einer Einsichtnahme in den Räumen der Stadtwerke und dem ausdrücklichen Verbot, Kopien zu fertigen, nicht einmal ansatzweise genügt“, zeigt BA-Ratsmitglied Weinrich sich empört. Deshalb sei die BA-Fraktion mit dem vom Bürgermeister gewählten Verfahren nicht einverstanden. Ungeachtet ihrer starken rechtlichen Bedenken würden die BA-Ratsmitglieder versuchen, sich bei den Stadtwerken durch bloße Einsichtnahme ein Bild von dem Vertragswerk zu verschaffen. Udo Weinrich: „Wir setzen voraus, dass wir unser Recht als Ratsmitglieder ohne Horchposten und Videoüberwachung wahrnehmen können!“