– Soll der Eigentümer eingeschüchtert werden? Am Mittwoch, 2. Juli 2008 erhielt der Erkrather Bauer Reinhart Zech folgende „einstweilige Verfügung“ der Bayer AG zugestellt: „Der Antraggegner hat es zu unterlassen, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung des Bauvorhabens der Antragstellerin auf den Grundstücken in Erkrath, Flur 21, Flurstück 929 und Flur 21, Flurstück 19/1, soweit diese vom Antraggegner auf der Grundlage des ihm gegenüber sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses vom 14.02.2007 und des ebenfalls sofort vollziehbaren Besitzeinweisungsbeschlusses vom 17.12.2007 auf seinen Grundstücksflächen zu dulden sind, zu stören und zu unterlassen.“ Dem Antraggegner wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht: die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antraggegner auferlegt.“ Was war der Anlass dieser Verfügung: „Am 30.5.2008 habe ich einen Vermesser, der auf meinen Grundstück arbeitete, aufgefordert sich auszuweisen. Als dieser sich weigerte, habe ich ihn des Grundstücks verwiesen. Das vereinbarte Gutachten über die Bodenbeschaffenheit lag mir zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Der Arbeitsbeginn war zudem erst für den darauffolgenden Montag angekündigt.“ So erinnert sich Reinhart Zech. Merkwürdig, dass eine einstweilige Verfügung von 2. Juni 2008 – angeblich so dringend, dass sogar auf eine Verhandlung verzichtet wurde – erst am 2.Juli 2008 Zech zugestellt wurde. Seltsam muten auch weitere terminliche Ungereimtheiten an: Die Arbeiten an der Pipeline sollten laut Enteignungsbeschluss bis Ende 2007 abgeschlossen sein. Im Juli 2008 ist das Bauende immer noch nicht abzusehen. Aber gerade die berechtigte Frage des Eigentümers Zech an einen von ihm nicht beauftragten Vermessungsingenieur – er möge sich ausweisend – soll dann bauverzögernd sein? Hier scheint es uns eher, dass Bayer versucht, einen Eigentümer juristisch zu bekämpfen, der seine Eigentumsrechte gegenüber Bayer und der Bezirksregierung konsequent wahrnimmt..