Auszüge aus der TFRL

– die Herr Büssow wohl noch nicht kennt… 8.4 Rohrgraben 8.4.1 Rohrgrabenprofil und Auflageart Die Sohle des Rohrgrabens muss ausreichend breit hergestellt und so planiert sein, dass die Rohre auf der ganzen Länge aufliegen und gebettet sind und dass unzulässige Zusatzspannungen in und Beschädigungen an der verlegten Rohrfernleitung vermieden werden. Punkt- und Linienauflagerungen sind zu vermeiden. Bei nicht steinfreiem Boden muss eine 30 cm dicke Schicht von steinfreiem Material als Auflager eingebracht werden. 8.12 Verfüllen des Rohrgrabens Der Rohrgraben soll möglichst innerhalb kurzer Zeit nach der Rohrverlegung verfüllt werden. Beim Verfüllen des Rohrgrabens sowie bei Verlegen in Schlacke oder felsigem Boden muss die Rohrfernleitung zum Schutz der Umhüllung 0,3 m um das Rohr mit einer Lehm- oder Sandschicht oder mit sonstigen Stoffen unter ausreichender Verdichtung umgeben sein, die frei von scharfkantigen Gegenständen, Steinen, Asche, Schlacke sowie anderen bodenfremden und aggressiven Stoffen ist (siehe dazu “Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben” der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen) oder es müssen sonstige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Hinsichtlich der Bereiche, in denen mit Bauarbeiten zu rechnen ist, wird auf 5.2.5 verwiesen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert