Regierungspräsident Büssow fühlt sich betroffen

– und beharrt auf speziellen technischen Regeln für Bayer-Giftröhre Offensichtlich trifft es SPD – Büssow hart, dass sich jetzt auch die Monheimer SPD – Spitze von den Bilddokumenten und den Sachargumenten der Initiative überzeugen ließ, die Haltung von Peer Steinbrück zur CO-Pipeline voll unterstützt und keine Betriebsgenehmigung für die Giftröhre sehen will. Kurz darauf teilte der 20. Senat des OVG Münster im Beschluss vom 4. Juli 2008 mit: “Eine Inbetriebnahme der Rohrleitungsanlage ist bislang aber nicht erfolgt und steht auch in absehbarer Zeit und jedenfalls ohne beträchtlichen zeitlichen Vorlauf sowie entsprechende Information der Öffentlichkeit nicht bevor.” Ob Büssow sein Bayer-Projekt auf der abschüssigen Bahn sieht und sich durch die gegen Ihn laufenden Dienstaufsichtbeschwerden bedrängt fühlt? Jetzt versucht er mit sich mit seiner Pressemeldung zu rechtfertigen und anzugreifen. Hier finden Sie die Meinung des Herrn Büssow in der Pressemitteilung der Bezirksregierung Dazu kann er sich allerdings nur auf den Planfeststellungsbeschluß (PFB ) seiner eigenen Behörde stützen, wenn er in seiner PM darauf verweist, die Rohre müssten nur auf steinfreiem Boden verlegt werden. Zitat: “Weitergehende Anforderungen werden im PFB nicht gestellt.” Das technische Regelwerk (TRFL) dagegen stellt durchaus weitergehende Anforderungen. Dort wird für die Verlegung in felsigem Boden oder Schlacke gefordert: “[..]muss die Rohrfernleitung zum Schutz der Umhüllung 0,3 m um das Rohr mit einer Lehm- oder Sandschicht oder mit sonstigen Stoffen unter ausreichender Verdichtung umgeben sein[..]”. (Hier finden Sie den passenden Auszug aus der TRFL Auch ansonsten ist sein Umgang mit fachkundigen und differenzierten Mängelhinweisen wenig überzeugend. Bereits Anfang April 2008 hatte der Hildener Bürgermeister Scheib ein Schreiben (mit Bilddokumenten) des Hildener Ingenieurs Dr. -Ing. Dirk Kelp an Büssow weitergeleitet. Darin hatte Dr. Kelp ebenfalls Abweichungen von der TRFL (Technische Regel für Rohrfernleitungen) angemahnt. Diese Abweichungen betrafen auch Mängel bei Schweißungen, bei Verlegung der Rohre im Wasser und Rohrgrabenverfüllungen. In seiner Antwort (vom 10.Juni 2008) bemüht sich Büssow um so präsidiale Zurechtweisungen wie: “Nicht jede Vernässung und Pfütze bedarf der Einzäunung.” Und: ” Die vorgelegten Fotos dokumentieren m. E. keinen Missstand.” Und: “Die Überprüfung von Materiallisten und Rechnungen auf steinfreies Auflagenmaterial ist entbehrlich.” Und: “Da die übersandten Fotos unmaßstäblich sind, können Sie nicht als Beweismittel gewertet werden.” Bürgermeister Scheib hatte als “Nichtfachmann” den Eindruck, dass bei seinem Parteikollegen Büssow “nicht sein kann, was nicht sein darf.” Nicht nur zur Leitungsbettung berücksichtigt Büssow nicht so gerne alle Muss-Vorschriften der TRFL und hält sie für entbehrlich ist das etwa “reiner Wein”? Also nicht zu Ende gedacht, Herr Regierungspräsident ! Und hier können Sie wieder ein paar Baustellen-Bilder anschauen

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