CO-Pipeline: Büssow und die Ferienordnung

Besteht Informationsverbot zwischen der Abteilung 5 „Umwelt und Arbeitsschutz“ der Bezirksregierung und der Abteilung 4 „Schule“ der Bezirksregierung oder war die Terminierung für Änderungen an der Planfeststellung der CO-Leitung etwa Absicht? Jeder weiß, dass in den Sommerferien die Verwaltungen nur mit halber Kraft arbeiten können. Jeder politisch interessierte Mensch weiß auch, dass diese Zeit als Sitzungspause in den Kommunalparlamenten genutzt wird. Diese Zeitspanne ist also auch besonders günstig, mit der passenden Fristsetzung Einwendungen der von Planänderung betroffenen Gemeinden zu verhindern… Diese Jahr waren/sind in NRW Sommerferien vom 25.06. – 08.08.2008. Herr Büssow schickt Planänderungen mit Datum 14.07.2008 an die Betroffenen. Bis spätestens 14.08.2008 sollen Einwendungen vorgebracht sein. Verbleiben den Einwendern nach dem Ende der Ferien also satte 4 Tage um pünktlich und persönlich (der Postwag wäre zu lange) bei der Bezirksregierung die Stellungnahmen abzuliefern. Aber die tut ja sowieso nichts zur Sache! Egal was da kommen wird, Herr Büssow wird das schon regeln… Hauptsache Bayer kann zügig weiter bauen an der Pipeline, die Ende 2007 schon in Betrieb gehen sollte. Da sind wir doch sehr gespannt, ob den Anträgen auf Fristverlängerung von Solingen und Erkrath statt gegeben wird. Hier zwei Artikel der RP: SPD setzt auf längere Frist Warten auf Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert