Unzulässigkeit des nicht durchschaubaren Steuersparmodells

Die Befürworter eines Stadtwerkeverkaufs konnten beim Bürgerbegehren noch eine Rechtsauffassung ausnutzen, die es ihnen erlaubt hat, das bürgerliche Begehren gegen den Teilverkauf auszubremsen. Jetzt stellt die Bezirksregierung klar, dass die Gemeindeordnung eine so komplizierte Privatrechtsform, wie sie infolge des Stadtwerkeverkaufs durch Teilumwandlung der Stadthalle Hilden GmbH in eine Holding entstehen würde, nicht vorsieht und daher unzulässig ist. Die Ratsmehrheit holt offensichtlich die eigene Trickserei ein. Kaum einer der Ratsmitglieder hat wohl auch verstanden, was die Berater ihnen da als “Holding-Konstruktion” vorgeführt haben. Hätten sonst nicht zumindest einige, wenige Verantwortliche nachgefragt, warum der Stadtrat zukünftig weitgehend aus Entscheidungen herausgehalten werden soll. Es wird jetzt noch klarer, dass es beim Teilverkauf der Stadtwerke rein um rechtliche, steuerliche und sonstige Finessen mit hohem Geldeinsatz ging und nicht um das Überleben der rein kommunalen Stadtwerke Hilden. Da wollte man den “einfachen” Stadtrat nicht beteiligen und schon gar nicht die Bürger entscheiden lassen. Wenn jetzt öffentliche Aufregung und verlorene Zinsen als schädliche Folgen kolportiert werden, kann der informierte Bürger nur den Kopf schütteln. Wer sich in die Fänge der Großen Energiehaie begibt, sollte nicht über eigenes Gefressenwerden jammern. Was aus den seltsamen Konstruktionen zur Verwaltung der Gelder aus dem Verkauf in Zukunft folgen wird, das ist eher die Frage! Pressemitteilung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens: Achim Hankel und Helga Schmidt und der Unterstützer: Dieter Donner (BUND), Ursula Probst (MUT e.V.) Hier die PM der BA zum Thema: Büssows Retourkutsche Bericht WZ: Stadtwerke-Verkauf liegt auf Eis Bericht NRZ: Wirbel um Teilverkauf

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