Bayers versuchte Rechtfertigung

– Regeln sollen nicht für die Bayer–Giftröhre gelten? Schon am 15.9. 2008 versuchte Dr. Jürgen Hinderer – Bayers Mann für Grobe zur CO-Pipeline – eine Rechtfertigung loszuwerden. Auf die von den Initiativen zitierten Vorgaben der Technischen Regel für Rohrfernleitungen (TRFL), der Technische Regel für Schweißverbindungen (DVGW-GW 350), des Planfeststellungsbeschluss und der eigenen Antragsunterlagen geht Dr. Hinderer in seinem Brief lieber nicht ein. Er hält es für einen “absurden Vorwurf “, dass die an Hand von Fotos dokumentierten, eindeutigen Regelverletzungen dazu führen können, dass Bayer “eine nicht den Regelwerken entsprechende … Leitung zu bauen”. Bei einigen Abweichungen von den Regeln, die Dr. Hinderer aufführt, argumentiert er an dem dokumentierten Bild vorbei. Zu “Rohre im Schlamm” führt er als Grund das Bohr-Press-Verfahren an, das aber mit dem Bild nichts zu tun hat. Dafür führt Dr. Hinderer dann einen in der TRFL nicht aufzufindenden “Stand der Technik” an. – “Für die Sicherheit der Rohre ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob die Rohre während der Bauausführung verschlossen oder offen sind.” – “Beim Schweißvorgang erfolgt die Ausrichtung der Rohre zueinander mittels eines mobilen Krans.” – “Eine sogenannte “steinfreie Verlegung” ist nahezu überall gewährleistet.” In anderen Fällen, wie den hängenden und durchhängenden Rohren, bezieht er seine Aussagen nicht auf das anerkannte Regelwerk statt dessen versucht er es mit Versprechen wie: In den technischen Regelwerken haben wir keine solchen Beteuerungen gefunden und das hätte uns auch verwundert. Warum sollten Regeln aufgestellt werden, die durch Glaubenbekenntnisse außer Kraft gesetzt werden können? Zur CO-Produktion in Uerdingen macht Dr. Hinderer wieder seine CO2 – Rechnung auf, die das Oberverwaltungsgericht schon in seinen Beschlüssen schon sehr kritisch in Frage gestellt hat. Fazit: Nichts Neues auch von Bayer – der Krampf und Pfusch geht weiter?

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