Der Kreistag Mettmann hat bereits in seiner Sitzung am 17.12.2007 die Bezirks- und Landesregierung aufgefordert, den Bau der CO-Pipeline der Firma Bayer zu stoppen. Wie begründet diese Forderung gewesen ist, zeigen die schweren Chemieunfälle in Köln – Worringen im März 2008, in Mönchengladbach, in Köln – Pesch und zuletzt in Wülfrath im August 2008. Bei dem Gasunfall in einer Mönchengladbacher Lackfabrik erlitten 107 Menschen zum Teil schwere Kohlendioxydvergiftungen. Kohlendioxyd ist ein weitaus weniger giftiges Gas als Kohlenmonoxyd. Ein vergleichbarer Austritt von Kohlenmonoxyd hätte verheerende Folgen gehabt, da die Bayer-Pipeline unmittelbar an Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten und sonstigen Einrichtungen entlang verlegt wird. Es ist angesichts dieser Ereignisse unverständlich, dass die Firma Bayer unbekümmert die Kohlenmonoxid-Pipeline weiter baut und trotz erheblicher Sicherheitsbedenken vollendete Tatsachen schafft. Mit dem Versuch, durch Planänderungen und Planergänzungen den Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 nachzubessern, sollen nunmehr die vom Oberverwaltungsgericht Münster geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Planfeststellungsbeschlusses beseitigt werden. Weder die bereits erfolgte Planänderung hinsichtlich der Beschränkung des Betriebsdrucks der Rohrfernleitungsanlage auf 13,5 bar noch sonstige beabsichtigte Planänderungen sind jedoch geeignete Mittel, um den Ängsten und Sorgen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Wir äußern daher unser Unverständnis, dass angesichts der schweren Gasunfälle in jüngster Zeit die Kohlenmonoxid-Pipeline trotz nach wie vor bestehender erheblicher Sicherheitsrisiken in unmittelbarer Nähe von dicht besiedelten Wohngebieten u.a. durch den Kreis Mettmann verlaufen soll. Über 93.300 von den Bürgerinitiativen gesammelte Unterschriften für einen sofortigen Baustopp zeigen, dass die Empörung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger mittlerweile einem politischen Flächenbrand gleich kommt. Die von der Kohlenmonoxyd-Pipeline betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Ängste und Sorgen ernst genommen werden. Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass von Regierungsseite, dem zuständigen Regierungspräsidenten und auch von Politikern nur vermeintlich tröstende Worte gesprochen werden, man “nehme die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst”. Folgen diesen Worten keine Taten, so entstehen ernstlich begründete Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Sowohl der Ministerpräsident als auch die Mitglieder des Landtages NRW sind für das Wohlergehen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Lande verantwortlich. Die Verantwortung kann nicht, wie bislang geschehen, lediglich auf die Gerichte abgewälzt werden. Vielmehr sind Regierung und Landtag aufgerufen, endlich das dem Pipelinebau zugrunde liegende Rohrleitungsgesetz aufzuheben. Damit wird auch der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vom 14.02.2007 gegenstandslos. Für die Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes besteht unabhängig von den hinreichend bekannten Sicherheitsrisiken alle Veranlassung, nachdem das OVG Münster bereits begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert hat. Es geht jetzt allein darum, dass Regierung und Parlament im gesetzgeberischen Bereich das rückgängig machen, was in Form der Pipeline wie ein Alptraum auf den Bürgerinnen und Bürgern lastet. Politische Verantwortung zeigt insbesondere nur derjenige, der offenkundige Fehlentwicklungen stoppt. Wir fordern daher alle Parteien im Landtag auf das erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens zur Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes einzuleiten und den Weiterbau der Pipeline sofort zu stoppen.