Pressemitteilung BA: Stadthallen-GmbH als “Holding” – BA hinterfragt “Einzelfallentscheidung”

Regierungspräsident um Auskunft gebeten Mit Schreiben vom 13.08.2008 hatte die Bezirksregierung den Landrat angewiesen, die mit dem Verkauf von Geschäftsanteilen der Stadtwerke Hilden verbundene Umwandlung der Stadthallen-GmbH in eine “Holding” zu beanstanden. In einer Pressemitteilung vom 20.08.2008 hatte die Bezirksregierung ergänzend ausgeführt, wegen der “eindeutigen Rechtslage” hätten weder Bezirksregierung noch Landrat “Spielräume für eine abweichende rechtliche Beurteilung”. Nur drei Wochen später galt das alles nicht mehr. Mit Schreiben vom 11.09.2008 teilte die Bezirksregierung dann mit, dass ihre Anweisung an den Landrat vom 13.08.2008 nur “Bedenken” darstellte und dass die rechtlichen Bedenken “aufgrund einer Einzelfallentscheidung, die primär aufgrund der erheblichen wirtschaftliche Bedeutung für die Stadt Hilden erfolgte”, zurückgestellt würden. Die “Bürgeraktion Hilden” hat den Regierungspräsidenten in einem Schreiben jetzt um nähere Erläuterung seiner Entscheidungsgründe und -kriterien für diese “Einzelfallentscheidung” gebeten. . Die BA ist insbesondere daran interessiert zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage sich dem Regierungspräsidenten plötzlich doch noch ein Spielraum für eine abweichende rechtliche Beurteilung eröffnet hatte.

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