Pressemitteilung BA: Stadtwerke-Teilverkauf “Landrat und Bürgermeister schufen vollendete Tatsachen”

Landrat und Bürgermeister schufen vollendete Tatsachen Die Bezirksregierung hat ein Scheiben der “Bürgeraktion Hilden” (BA) vom 06.10.2008 zu den Hintergründen des Entscheidungsprozesses bei der Veräußerung eines Anteils an den Stadtwerken Hilden beantwortet. Dazu erklärt Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der “Bürgeraktion Hilden” (BA): Jetzt ist es Schwarz auf Weiß in einem Schreiben Bezirksregierung nachzulesen: Während diese im Rahmen ihrer Zuständigkeit beim Stadtwerke-Teilverkauf sowohl den Anteilsverkauf durch die Stadt als auch den Anteilerwerb durch Düsseldorf prüfte, hatten Landrat und Stadt Hilden dafür gesorgt, dass vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Und das ging so: Die Zuständigkeit für die Umgestaltung der städtischen Beteiligungsstrukturen als Folge des Teilverkaufs der Stadtwerke lag allein beim Landrat des Kreises Mettmann. Nachdem dieser die Bezirksregierung am 17. Juli über die beabsichtigte Holding-Gründung informiert hatte, wurde auf volle Beschleunigung geschaltet: Ohne die Antwort der Bezirksregierung abzuwarten, wurden die entsprechenden Verträge am 31. Juli unterschrieben und beurkundet! Als Landrat Hendele am 13. August vom Regierungspräsidenten gebeten worden war, dieses Vorhaben zu beanstanden, waren von der Stadt Hilden längst Fakten geschaffen worden, und zwar offenbar mit Wissen des Landrats als Kommunalaufsicht! Erst 14 Tage später und fast vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung hatte der Landrat die Bezirksregierung davon in Kenntnis gesetzt. Diese Umstrukturierungsmaßnahme war jedoch bereits vollzogen worden, weil – laut Angaben der Bezirksregierung – “die Stadt Hilden und der Landrat (…) aufgrund ihrer rechtlichen Bewertung nicht damit rechneten, dass es zu einer Intervention aus meinem Hause kommen könnte.” Für die Bezirksregierung hatte sich mit diesem Bericht des Landrats die “Entscheidungsgrundlage verändert”. Jetzt ging es nur noch darum, ob durch den Kreis Mettmann angeordnet werden sollte, die bereits erfolgte Umstrukturierung rückgängig zu machen. Das hätte aber ein “Scheitern der Anteilsveräußerung nach sich ziehen können.” Vor diesem Hintergrund habe die Bezirksregierung ihren Ermessensspielraum genutzt und auf den Entscheidungsprozess keinen weiteren Einfluss genommen. Landrat und Bürgermeister handelten offenbar Hand in Hand, um die Bezirksregierung beim Stadtwerke-Teilverkauf mit vollendeten Tatsachen zu konfrontierten. BA-Fraktionschef Udo Weinrich dazu: “Man könnte fast vermuten, hier habe es sich um den bedingten Vorsatz zur Rechtsbeugung gehandelt.”

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