BUND PRESSEinformation 62/08

Wanderung mit Hindernissen für Lachs & Co.: Kritik an Plänen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen Düsseldorf – 16.12.2008 Deutliche Kritik an den Plänen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW äußert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Anlässlich der Vorstellung der Bewirtschaftungspläne für die Gewässer und das Grundwasser in NRW durch Umweltminister Eckhard Uhlenberg fordert der BUND deutliche Nachbesserungen. Von der Zielerreichung der Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung des ökologischen Zustandes Fluss- und Bachlandschaften bis zum Jahr 2015 sei das Land noch weit entfernt. “Der Einfluss der Landwirtschaft und anderer Interessengruppen ist an allen Stellen zu erkennen” sagt dazu Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND. “Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden damit in NRW nicht fristgerecht erreicht. Dass Uhlenberg jetzt auf Zeit spielt, und die Umsetzung über Ausnahmeregelungen auf das Jahr 2027 verschieben will, kommt einem gewässerschutzpolitischem Offenbarungseid gleich.” Der BUND kritisiert weiter, dass viele Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Gewässer wie die Reduzierung der Nitratgehalte im Grundwasser, die Renaturierung der Flüsse oder die Senkung chemischer Belastungen nur freiwillig umgesetzt werden sollen. Trotz der massiven Defizite, die in den Untersuchungen der letzten Jahre in der Mehrzahl der Gewässer festgestellt wurden, genieße der Schutz bestehender und neuer Nutzungen bei der Gewässerpolitik weiter Vorrang. Der BUND will die bevorstehende Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen, um auf die Schwachstellen aufmerksam zu machen und erwartet eine Berücksichtigung bei der Überarbeitung der Dokumente. Ende 2009 werden die Bewirtschaftungspläne verbindlich und bestimmen dann für lange Zeit den weiteren Umgang mit den Gewässern und dem Grundwasser in NRW. Beispiele für eine unzureichende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finden sich in vielen Bereichen: o Beispiel Nitrat: Bereits seit vielen Jahren fordern eine EU-Richtlinie und die deutsche Trinkwasserverordnung die Einhaltung eines Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser. Doch auch 2008 zeigen sich noch zahlreiche Überschreitungen, vor allem in den landwirtschaftlich geprägten Regionen. Abhilfe soll jetzt ein Beratungsprogramm für die Landwirtschaft bringen, das auf freiwilliger Basis zu Verringerung der Düngermengen führen soll. Vorbild sind die teilweise erfolgreichen aber teuren Kooperationen in den Wasserschutzgebieten, die von den Wassernutzern bezahlt werden. o Beispiel Bäche und Flüsse: Am alarmierenden Zustand unserer Fließgewässer hat sich seit der ersten Bestandsaufnahme 2004 nur wenig geändert. Vor allem der massive Ausbau und die Begradigung setzen der Tier- und Pflanzenwelt erheblich zu und verhindern die Erreichung des guten ökologischen Zustands. Daher hat das Land Anfang 2008 die Notbremse gezogen und den Anteil der als “erheblich verändert” eingestuften Gewässer von 25 auf mehr als 60% gesteigert. Die Folge: Die Gewässer müssen nur noch das “gute ökologische Potenzial” erreichen, das weit unter den ursprünglichen Zielen liegt. Ganze Regionen würden so praktisch von der Politik abgeschrieben. o Beispiel Chemie: Stellvertretend für viele “neue” chemische Verunreinigungen steht das PFT. Erst durch Zufall erkannt, lässt die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in NRW nur wenige Ansätze zur Verhinderung solcher chemischer Belastungen erkennen. Mangelhafte Grenzwerte, Reduzierungen der Untersuchungsintervalle und zahlreiche Mittelwertbildungen führen dazu, dass nur wenige Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerchemie geplant sind. Viele weitere Infos zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finden Sie auf der Homepage www.wassernetz-nrw.de. Das Wassernetz NRW ist ein gemeinsames Projekt von BUND, LNU und NABU.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert