– Uhlenbergs nachplappern – ideenlos und ohne Alternativen ! Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Dezember 2007 entschieden, dass die CO-Leitung vorläufig nicht in Betrieb genommen, aber auf eigenes Risiko von Bayer weiter gebaut werden darf. Danach ist die Bezirksregierung in hektische Betriebsamkeit verfallen. RP Büssow hat versucht, an dem verkorksten Verfahren zu retten, was zu retten ist. Glaubwürdig wirkt das nicht, zumal die Öffentlichkeit gezielt von diesem Verfahren ausgeschlossen wurde. In vielen Punkten hatten die Richter in Münster Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschluss von Februar 2007. Mit einer ganzen Reihe von Gutachten versucht Büssow im Planergänzungsbeschluss vom 15. Oktober 2008 – mehr als ein Jahr, nachdem der Betrieb ursprünglich genehmigt sein sollte – diesen Bedenken zu begegnen. Wen wundert es, dass weder die von der beklagten Bezirksregierung beauftragten Gutachter noch diese selbst einen Fehler im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss entdecken wollten. Geradezu devot die Arbeitswut der Düsseldorfer: von den insgesamt neun Gutachten wurde eines im Juli, vier im September und vier im Oktober fertiggestellt. Das letzte am 13. Oktober 2008 – und nur 48 Stunden später war die komplett neue Abwägung gefallen wie immer pro Bayer und angeblich ergebnisoffen. Diese Planergänzung ist als TOP 5 des Umweltausschusses am Mittwoch, 14.01., Beginn 13 Uhr 30 im Raum E1-A16. In der Sitzungsunterlage dazu plappert Umweltminister Uhlenberg ideenlos nach, was RP Büssow schon vorher sagte: „dass der Bau der CO-Pipeline wirtschaftlich-technisch alternativlos ist.“ Dabei wäre es für Uhlenberg leicht nachzuprüfen, dass z.B. das angeblich nur in Dormagen vorhandene CO 2 auch in Uerdingen in riesigen Mengen für einen Reformer dort vor Ort zur Verfügung steht. Diese Alternative ist sowohl im Wirtschafts- als auch im Umweltgutachten auftragsgemäß ausgeblendet worden. Uhlenberg hätte sich besser darum gekümmert, wie genau es die Bezirksregierung mit der Bauüberwachung nimmt. Das lässt sich an der Flut von nachträglichen Planänderungsanträgen ablesen. Am Tag nach der Anhörung vom 27.11.2008 im Landtag zu unserer Baumängel-Dokumentation wurde es öffentlich. An rund 82 Stellen wurde die Leitung anders verlegt als genehmigt. Damit am Ende doch alles scheinbar seine Ordnung hat, prüft die Bezirksregierung nun – vor Genehmigung, aber nach Fertigstellung. Was steht dazu im Planfeststellungsbeschluss unter Ziffer 6.2.8: „Für jede Änderung und Abweichung gegenüber den Planunterlagen sind der Bezirksregierung Düsseldorf […] vor der Ausführung entsprechende Planunterlagen vorzulegen.“ Das wurde in einem krassen Fall in Hilden um etwa 22 Monate verpasst. Bereits 10 Tage vor dem Planfeststellungsbeschluss im Februar 2007 war die Änderung geplant. Das erscheint uns schon mehr als ein bloßes Versäumnis von Büssow, auf jeden Fall wieder zu Gunsten von Bayer.