– Uhlenberg findet „Vorgehensweise des Antragstellers leichtfertig“! Auch NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat es heute zur Kenntnis nehmen müssen, wie wenig genau es die Bezirksregierung mit der Bauüberwachung nimmt. Während die Vertreter von CDU und SPD im Umweltausschuss zunächst keine Anmerkungen zu dem Bericht der Landesregierung hatten, wurde es nach energischem Rückfragen von Johannes Remmel, B90/Die Grünen dann aber sehr lebhaft. 82 – oder nach Zusammenzählung der Bezirksregierung nur 50? – nachträgliche Planänderungen beim Bau der Leitung, so genau war das nicht auszumachen. Dazu kamen weitere, herbe Verstöße gegen Planfeststellungsbeschluss in der heutigen Sitzung heraus. Außer der von BAYER über die gesamte Länge zu schmal verlegten GEOGRID-Matte gibt es einen weiteren sicherheitsrelevanten Verstoß von BAYER gegen den Planfeststellungsbeschluss. In den – lt. dem Veenker-Gutachten – besonders gefährdeten Kreuzungsbereichen wurden Rohre mit dünneren Wandstärken verbaut als im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen. Anstelle von 6,3 mm starken Wänden wurden an diesen sensiblen Orten nur Rohre wie überall auch mit 5,6 mm verlegt. Erst nach Verlegung – wie beim GEOGRID am 1.10.2008 – hat BAYER einen Änderungsantrag bei der Bezirksregierung gestellt. Dabei liegen aber schon 95% der Leitung in der Erde. Diese Rohre hat Bayer offensichtlich eigenmächtig verlegt, angeblich weil eine Reduzierung des Betriebsdrucks auf 13,5 bar vorgesehen war. So jedenfalls die erste Äußerung von Frau Dr. Nienhaus für die Bezirksregierung Düsseldorf. Kurz danach machte sie aber die Aussage, dass in dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss schon die 13,5 bar enthalten waren. Das habe man in einer Planergänzung vom 4.8.2008 dann präzisiert. Etwas verwirrend das Ganze, oder? Zu dem Wegfall eines Leckage-Prüfverfahrens in der Planergänzung kam von Frau Dr. Nienhaus ein deutliches Nein. Ob das wohl so klar ist? Auf jeden Fall mahnte danach auch Wolfram Kuschke – SPD und Staatsminister a.D., Regierungspräsident a.D. – eine politische Bewertung der Sachverhalte der Landesregierung von dem anwesenden Umweltminister an. Dass BAYER diese Vorgänge erst im Nachgang beantragt, bewog sogar dann Minister Uhlenberg zu der Aussage: „Die Vorgehensweise von BAYER sei leichtfertig.“ Dennoch wollte er der Bezirksregierung eine nachträgliche Genehmigung nach „Recht und Gesetz“ nicht verweigern. In dem Gerichtsverfahren wird nach Mitteilung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf an die Landesregierung der erste Termin im Hauptsacheverfahren wegen der umfangreichen Unterlagen und des öffentlichen Interesses nicht vor Mai 2009 stattfinden.