BUND PRESSEinformation 03/09: Umsetzung der Wasser rahmenrichtlinie in NRW

Naturschutzverbände fordern besseren Gewässerschutz Düsseldorf, 02.02.2009 – Die aktuellen „Pläne für den Gewässerschutz“ stehen im Mittelpunkt einer Tagung des Ministeriums für Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 3. bis zum 4. Februar im Rheinischen Industriemuseum in Oberhausen. Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU begrüßen die Planungen und fordern deren rasche und konsequente Umsetzung. Andernfalls drohe die EU-Vorgabe eines guten Zustandes für die Gewässer bis zum Jahre 2015 verfehlt zu werden. Ende Dezember hatte das Land die Eckpunkte der künftigen Wasserrahmenrichtlinienumsetzung vorgestellt. Danach sollen 2.200 Kilometer Gewässer ökologisch verbessert und 30% der Grundwasserkörper in NRW saniert werden. Allein für die Gewässer¬renaturierung sollen jährlich ca. 80 Mio. € bereitgestellt werden. Die Naturschutzverbände begrüßen diese Pläne, mit denen die bisherigen Bemühungen im Gewässerschutz fortgeführt werden sollen, fordern allerdings auch Nachbesserungen. „Die Verursacher des schlechten Gewässerzustandes müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Dies gilt gleichermaßen für Landwirtschaft, Industrie, Energiewirtschaft und Kommunen“, fordert Paul Kröfges, der Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Nordrhein-Westfalen. Die Untersuchungen der Landesregierung bestätigten den schlechten ökologischen Zustand der meisten NRW-Gewässer. Viele Bäche und Flüsse wurden durch den Menschen so massiv verändert, dass die Verbesserung der Wasserqualität alleine nicht ausreicht, damit Tiere und Pflanzen zurückkehren. Gefragt sei vielmehr die Renaturierung der Gewässer, damit sie ihre landschaftstypische Gestalt wiedererlangen. „Eine ausreichende Finanzierung ist die Grundvoraussetzung, reicht aber alleine nicht für eine erfolgreiche Umsetzung aus“ sagt Birgit Beckers, die stellvertretende Vorsitzende des Naturschutzbundes NRW. „Eine durchgreifende Verbesserung ist nur möglich, wenn sich alle Gewässeranlieger dieser Verpflichtung bewusst sind und ihren Anteil leisten.“ Notwendig sei vor allem mehr Raum für die Gewässer, damit sie sich auf natürlichem Weg entwickeln können. Dort wo dies nicht möglich ist, könnten Maßnahmen im Gewässerbett und an den Ufern helfen, die Situation zu verbessern. Von entscheidender Bedeutung sei auch der Ab- und Umbau aller Wanderbarrieren im Gewässer, damit eine natürliche Ausbreitung der Fische und anderer Wasser bewohnender Organismen möglich wird. Allerdings müssen dafür neue Wege der Umsetzung beschritten werden, die nicht ausschließlich auf dem Kauf von Flächen durch das Land NRW beruhten. Vielfach könne schon eine konsequente Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Gewässerrandstreifen (mindestens 5 m im Außenbereich) die Situation verbessern. Aber auch Flächeneigentümer im Innenbereich sollten diesen Abstand respektieren, ihre Gärten entsprechend gestalten und darauf verzichten die Uferbereiche als Müllplatz zu nutzen. Kooperative Lösungen sind nach Auffassung der Naturschutzverbände aber auch in anderen wichtigen Bereichen gefragt. So habe sich bei der Bewirtschaftungsplanung herausgestellt, dass immer noch ca. ein Drittel unserer Grundwasserkörper erhebliche Nitratkonzentrationen enthält und damit die Anforderungen der bereits seit 1991 existierenden EU-Richtlinie verletzt. Eine verstärkte Beratung der Landwirtschaft soll jetzt in NRW die Trendwende bringen. Die Naturschutzverbände in NRW fordern die Landwirtschaft auf, alle erforderlichen Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Weiteres Abwarten gefährde hingegen die Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und ziehe mit großer Sicherheit Strafzahlungen an die EU nach sich. Die in der Wasserrahmenrichtlinie verpflichtend vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung stellt eine weitere wichtige Grundlage für die Umsetzung dar. Gefragt ist eine aktive Beteiligung, bei der alle Betroffenen ihre Meinung und ihre Lösungsvorschläge einbringen können. Die Grundlage für einen konstruktiven Dialog muss aus der Sicht der Naturschutzverbände eine umfassende und verständlich aufbereitete Information der Bürger sein, mit der sie erkennen können, ob, wann und wie sie von geplanten Maßnahmen betroffen sind. Die jetzt vorgestellten Bewirtschaftungspläne sind bereits auf dem richtigen Weg, eine weitere Konkretisierung der Maßnahmenplanung sei jedoch dringend erforderlich.

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