Pressemitteilung B90/Grüne Kreis Mettmann: GRÜNE begrüßen Gerichtsurteil aus Münster

Der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag Mettmann und Bürgermeisterkandidat in Langenfeld, Dr. Bernhard Ibold begrüßt das heutige Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofes in Münster gegen die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Europawahl. “Sinnvoll ist ein gemeinsamer Termin von Kommunal- und Bundestagswahl am 27. September. Ein zusätzlicher Wahltermin 30. August – wie von der Landesregierung aus CDU und FDP vorgesehen – verursacht Mehrkosten bei den Kommunen von ca. 42 Millionen Euro verursachen. Dies ist den Bürgerinnen und Bürgern in Zeiten leerer Kassen nicht zu vermitteln und nicht zu verantworten. Außerdem würde bei der Zusammenlegung mit der Bundestagswahl das Interesse an der Kommunalwahl deutlich zunehmen. Es besteht nicht die Gefahr, dass die Kommunalwahl “unter die Räder kommt” – wie von der Landesregierung behauptet. Bei den Kreistagswahlen 2004 gingen in unserem Kreis nur 54,9% der Wahlberechtigten an die Wahlurne. Eine deutlich höhere Wahlbeteiligung von über 80% gab es 1994. Damals wurde der Bundestag und Kreistag zusammen gewählt”, argumentiert Ibold. ” Der Landratskandidat der GRÜNEN, Nils Lessing sieht in dem Gerichtsurteil noch einen ganz anderen positiven Aspekt. “Es können viel mehr Jugendliche erstmals ihr Wahlrecht ausüben. Wäre es beim Termin 07.06. geblieben, hatten ca. ¼ des Jahrgangs auf ihr Wahlrecht verzichten müssen, weil der Wahltag vor ihrem 16. Geburtstag gelegen hätte.”

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