BUND PRESSEinformation 13/09: BUND geht mit Optimismus in OVG-Verhandlunger rahmenrichtlinie in NRW

Klage gegen das Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen BUND geht mit Optimismus in OVG-Verhandlung Düsseldorf, 02.03.2009 – Mit großem Optimismus geht der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in die mündliche Verhandlung der Klage gegen das Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen. Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster verhandelt die BUND-Klage am 5. März, 10.00 Uhr. Auf dem juristischen Prüfstand stehen dann der Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung für das umstrittene Kraftwerk. Beklagte ist die Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde die Trianel Power–Kohlekraftwerk Lünen GmbH und Co. KG ist beigeladen. Der BUND sieht sich durch die breite Unterstützung der Menschen aus der von dem Projekt betroffenen Region moralisch gestärkt. Gestern hatten in der Nähe der Kraftwerksbaustelle etwa 2.000 Menschen mit einer Lichterkette gegen das Vorhaben protestiert. Im Zentrum der mündlichen Verhandlung vor Gericht steht die Frage, inwieweit die Genehmigungsvoraussetzungen für das Kraftwerk erfüllt sind. Der BUND hat unlängst gutachterlich nachgewiesen, dass die Immissionsprognose nicht den gesetzlichen Vorgaben der TA Luft entspricht. Insbesondere in Bezug auf Feinstaub ergeben sich Zusatzbelastungen, die deutlich über der so genannten Irrelevanzschwelle liegen. Auch bei Arsen, Blei, Cadmium und Nickel sind Grenzwertüberschreitungen wahrscheinlich. Dazu sieht der BUND durch die Einleitung von Kühlwasser in die Lippe gravierende Verstöße gegen das europäische Wasser- und Naturschutzrecht. Grundsätzlich kritisieren die Umweltschützer die europarechtswidrige Einschränkung ihres Klagerechts. Entgegen der europäischen Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie schränke das der Klage zugrunde liegende Umweltrechtsbehelfsgesetz dieses Recht unzulässig ein. Von daher erhofft sich der BUND diesbezüglich ein positives Grundsatzurteil. Unterstützt wird die BUND-Klage durch die Bürgerinitiative “Kontra-Kohle-Kraftwerk” aus Lünen. Diese wird die Gerichtsverhandlung in Münster mit einer Mahnwache begleiten. Anwaltlich vertreten wird der BUND durch die Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer. Neben den Rechtsanwälten werden auch der BUND-Landesvorsitzende Paul Kröfges, BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen sowie die Sachbeistände Peter Gebhardt vom Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik und BUND-Fachmann Ingo Goedecke an der Verhandlung teilnehmen. Pressekontakt: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, T. 0211 / 30 200 522 am Donnerstag: 0172 / 29 29 733 Mehr Infos: www.bund-nrw.de/kraftwerksplanungen_nrw/luenen/ www.kontra-kohle-kraftwerk.de

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