Klage gegen Steinkohlekraftwerk Lünen Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat mit der Klage gegen das geplante Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen heute einen wichtigen Erfolg errungen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hält den Genehmigungsbescheid wegen Verstößen gegen europäisches Naturschutzrecht für rechtswidrig. Das OVG legt nunmehr dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vor, ob das Klagerecht des BUND in Bezug auf Naturschutz durch deutsches Recht unzulässig eingeschränkt wird. Diese Entscheidung ist von bundesweiter Bedeutung. Damit könnten Rechtsverstöße bei der Genehmigung von Großvorhaben, wie Kraftwerken, endlich vollständig beklagt werden. Bis zur EuGH-Entscheidung wird das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ausgesetzt.