Die faulen Entscheidungen der Bezirkregierung

– und die Landespolitik duckt sich mehrheitlich weg! Die Landespolitiker haben das Enteignungsgesetz im März 2006 ohne Diskussion und quasi blind durch den Landtag gewunken. Mit der Planfeststellung im Februar 2007 begegnete Regierungspräsident Büssow (SPD) den massiven Sicherheitsbedenken von mehr als 60 Privateinwendern: „Zusätzlich wird über den Stand der Technik hinaus zum Schutz der Leitung ein sogenanntes „GeoGrid“ in einer Tiefe von 0,90 m verlegt. Dieses Gewebe ist extrem reißfest und verhindert bei einer Fremdbaumaßnahme eine Beschädigung der Leitung.“ War es Unfähigkeit oder platte Lüge, dass Büssow das so formulierte? Hatte doch der TÜV schon Mitte 2006 bei dem Versuch eines Funktionsnachweises festgestellt, dass lediglich „kleinere Geräte wie z.B. Minibagger durch das GeoGrid stark behindert werden.“ Nach Auskunft aus dem Umweltministerium fand Büssows Bauaufsicht im Spätsommer 2007 heraus, dass ein schmaleres GeoGrid verlegt wurde aber bereits nach dem ersten Gerichttermin im Juli 2007 war das bekannt. Dennoch erklärte Büssow im April 2008 dann in einer Meldung zum Veenker-Gutachten: „Durch die Bauüberwachung ist sichergestellt, dass diese genehmigungskonform eingebaut werden.“ – und fügte dem eine Skizze mit der von Bayer eigenmächtig verringerten Breite und Einbauweise bei. Erst Ende 2008 kam der Bayer-Antrag, das 60 cm GeoGrid statt der genehmigten 80 cm im Nachhinein zu sanktionieren. Die vollmundig angekündigte „ergebnisoffene Prüfung“ von Büssow mündet jetzt in 2009 in folgender Formulierung seines Beschlusses: „Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Errichtung der Rohrfernleitungsanlage mit der Verlegung der Geo-Grid-Matte Secugrid 100/100 in einer Breite von 60 cm bereits abgeschlossen ist.“ Das nun genehmigte 60 cm breite GeoGrid ragt gerade einmal 16 cm auf jeder Seite über das Rohr hinaus. Eine Baggerschaufel greift da schnell drum herum, vor allem, wenn quer zum Rohr gearbeitet wird. Hier führt Büssow jedem Beobachter deutlich vor, dass Bayer-Interessen massiv in seine Entscheidung eingeflossen sind. Damit dient er ausschließlich Bayer und verabschiedet sich endgültig von der Rolle als einer neutralen Genehmigungsbehörde. Diese bayerfreundliche Begleitung zieht sich wie ein roter Faden entlang an einer langen Reihe von Pannen und Bau- und Sicherheitsmängeln an der 67 kilometer-langen CO – Pipeline. Gegen schon vor dem Verlegen durch Rostfraß geschädigte, dann noch unfachmännisch verschweißte und verlegte Rohre soll dennoch die Beschwörung eines mittätigen TÜV-Gutachters Sicherheit vermitteln. Dazu summierten sich die eigenmächtigen Planabweichungen wie dünnere Rohre in den Unterführungen verbaut zu haben, obwohl die Rohre mit den vorgesehenen, genehmigten Wanddicken angeliefert waren. Und auch noch die nachträgliche Beantragung von bereits durchgeführten mehr als 50 Trassenänderungen. Eine überforderte Aufsichtsbehörde – die Bezirksregierung Düsseldorf – , musste kurz vor Bau-Fertigstellung der Pipeline und damit fast 20 Monate nach Start der Arbeiten, den Landespolitikern gestehen, gar nicht richtig und vor allem nicht zeitnah überwacht zu haben. Dass die Bezirksregierung komplett die Orientierung verloren hat, zeigt diese Stelle des Änderungsbeschlusses: „Die planfestgestellten Antragsunterlagen sehen als zusätzliche Maßnahme zum Schutz der Rohrfernleitungsanlage in den Bereichen der grabenlosen Verlegung … die Verwendung einer … Geo-Grid-Matte … sowie von Trassenwarnband vor.“ Die grabenlose Verlegung wurde bei Unterpressungen und Bohrungen durchgeführt und damit ist weder GeoGrid noch Trassenwarnband vorgesehen! Wenn Büssow schon total verwirrt ist, dann muss jetzt die Landesregierung und -politik mit „kühlem Kopf“ die Notbremse ziehen Wegducken gilt nicht mehr!

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