Pressemitteilung B90/Grüne: Grüne bringen Resolution gegen Wahltermin 30. August ein

Nach Beschluss des Landesverfassungsgerichtet ist die Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl am 07. Juni rechtswidrig. Nun hat die Landesregierung den neuen Wahltermin auf den 30. August gelegt. Nur vier Wochen später – am 27. September – finden Bundestagswahlen statt. Die GRÜNEN stellen im Rat am 01.04. eine Resolution zur Abstimmung, in der die Landesregierung aufgefordert wird, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27.09.09 zusammenzulegen. “ So würden erhebliche Steuergelder gespart. Eine getrennte Wahl verursacht Mehrkosten bei den Kommunen von rund 42 Millionen Euro. Die zusätzlichen Kosten würden für die Stadt Hilden laut Haushaltsansatz nahezu 20.000 € betragen. Dies ist gerade in Zeiten leerer öffentlicher Kassen keineswegs zu verantworten,“ kritisiert Klaus-Dieter Bartel, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Rat das Vorhaben der Landesregierung. “ Außerdem hat die gemeinsame Bundestags- und Kommunalwahl 1994 deutlich gezeigt, dass die Wahlbeteiligung höher ist als bei getrennten Wahlterminen. Eine Wahl am 30. August, die nur aus wahltaktischen Gründen an diesem Tag stattfinden soll, ginge somit auch zu Lasten demokratischer Grundsätze. Nicht zu vergessen ist, dass die Vorbereitung und Durchführung von zwei getrennten Wahlen innerhalb von vier Wochen zu einem erheblichen Arbeitsmehraufwand bei den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führt,“ so Bartel weiter. Ratssitzung am 01.04.2009 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN „Resolution gegen den geplanten Kommunalwahltermin am 30.08.09“ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen folgende Resolution zur Abstimmung: Der Rat der Stadt Hilden fordert die Landesregierung und die Mitglieder des Landtages NRW auf, die Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27.09.09 zusammenzulegen. Nach dem das Landesverfassungsgericht die Zusammenlegung der Europawahl mit der Kommu-nalwahl für verfassungswidrig erklärt hat, sprechen folgende Gründe für die Durchführung der Kommunalwahl mit der Bundestageswahl an einem Termin: – Es werden erhebliche Steuergelder gespart. Eine getrennte Wahl verursacht Mehrkosten bei den Kommunen von rund 42 Millionen Euro. Die zusätzlichen Kosten würden für die Stadt Hilden nahezu 20.000 € betragen. Dies ist gerade in Zeiten leerer öffentlicher Kas-sen keineswegs zu verantworten. – Die gemeinsame Bundestags- und Kommunalwahl 1994 hat deutlich gezeigt, dass die Wahlbeteiligung höher ist als bei getrennten Wahlterminen. Eine Wahl am 30. August, die nur aus wahltaktischen Gründen an diesem Tag stattfinden soll, ginge somit auch zu Las-ten demokratischer Grundsätze. – Die Vorbereitung und Durchführung von zwei getrennten Wahlen innerhalb von vier Wochen führen zu einem erheblichen Arbeitsmehraufwand bei den städtischen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern.

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