Pressemitteilung CBG: Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht

Kritiker bemängeln Störfälle in BAYER-Werken, risikoreiche Pipeline, umweltgefährdende Pestizide und Kraftwerksprojekte / Protestaktionen am 12. Mai angekündigt Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai in Düsseldorf eingereicht. Wegen einer Vielzahl von Missständen und einer insgesamt verantwortungslosen Unternehmensführung fordern die Konzernkritiker die Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Gegenanträge wurden heute auf der BAYER-homepage unter www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx veröffentlicht. Schwerpunkte der Protestaktionen vor den Düsseldorfer Messehallen werden Störfälle, Bienensterben durch BAYER-Pestizide, die geplante CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld und der Bau umweltverschmutzender Kraftwerke sein. Mit Kritik reagiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren auch auf die Ankündigung des Konzerns, die Dividende auf Rekordniveau zu erhöhen. Es sei nicht einzusehen, dass die Arbeitnehmer zu Arbeitszeitverkürzungen, Zwangsurlaub und Lohnsenkungen gezwungen wären, während die Anteilseigner keinen Beitrag zur Bewältigung der Wirtschaftskrise leisteten. Gerne stehen wir unter Tel 0211 – 333 911 oder CBGnetwork@aol.com für Rückfragen zu Verfügung. Die Gegenanträge im vollen Wortlaut: Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet Begründung: Der BAYER-Konzern verstößt weiterhin gegen die Regeln einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung: Mehrfach kam es in den letzten Jahren bei BAYER zu schweren Unfällen in der Kunststoff-Produktion. Nun will BAYER in den Werken Dormagen und Brunsbüttel die Herstellung von TDI und MDI stark ausweiten. In beiden Fällen soll weiterhin Phosgen als Zwischenprodukt eingesetzt werden. Phosgen ist ein tödliches Atemgift, das im 1. Weltkrieg als Giftgas eingesetzt wurde. TDI und auch Polycarbonate könnten phosgenfrei hergestellt werden – nur so ließe sich die Gefährdung der Anwohner und der Belegschaft verringern. BAYER hat entsprechende Verfahren jedoch nicht zur Produktionsreife entwickelt. Bei einer Lebensdauer von bis zu 35 Jahren würde diese risikoreiche Produktionsweise durch den Bau neuer Anlagen jahrzehntelang festgeschrieben (mehr Informationen unter: www.cbgnetwork.org/2649.html). Seit über zehn Jahren weisen Imker darauf hin, dass Pestizide eine große Gefahr für Bienen darstellen. BAYER-Sprecher hingegen beteuerten stets, die Giftstoffe kämen gar nicht mit Bienen in Kontakt. Im Mai 2008 kam es nun in Süddeutschland zu einem katastrophalen Bienensterben. In allen untersuchten Bienen wurde der BAYER-Wirkstoff Clothianidin nachgewiesen. Die Zulassung liegt seitdem in mehreren Ländern auf Eis, in Frankreich gelangte Clothianidin wegen Bienengefährlichkeit gar nicht erst auf den Markt. Trotzdem weigert sich der BAYER-Vorstand, den Verkauf des Pestizids auch in Deutschland zu stoppen. Nur so ließe sich der Bienenbestand langfristig schützen (siehe: www.cbgnetwork.org/2556.html). Trotz der Wirtschaftskrise will BAYER die Dividende erhöhen. Es ist nicht einzusehen, dass die Arbeitnehmer zu Arbeitszeitverkürzungen, Zwangsurlaub und Lohnsenkungen gezwungen werden, während die Anteilseigner keinen Beitrag zur Bewältigung der Probleme leisten. Über eine Milliarde Euro an die Aktionäre auszuschütten und gleichzeitig 5.500 Beschäftigte für die Krise büßen zu lassen, ist zynisch. Der Vorstand muss dazu gezwungen werden, die rein auf Profit ausgerichtete Geschäftspolitik zugunsten einer ökologischen und sozial verantwortlichen Betriebsführung über Bord zu werfen. BAYER hat die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika DCGI verklagt, da diese dem Unternehmen Cipla eine Zulassung für das Medikament Nexavar erteilt hat. In Indien können Zulassungen für generische Pharmazeutika erteilt werden, auch wenn für die Original-Substanz noch Patentschutz besteht. Hiermit soll erreicht werden, dass nach Auslaufen eines Patents unmittelbar preiswerte Nachahmer-Produkte auf den Markt kommen können. Sowohl indische Gesetze als auch das internationale TRIPS-Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums sehen solche Zulassungen von Generika noch vor Ablauf eines Patents vor. Ein Erfolg der Klage von BAYER hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Zugang zu preiswerten Medikamenten. Betroffen wären nicht nur indische Patienten, sondern arme Menschen in aller Welt, da Indien der weltweit wichtigste Produzent von Generika ist. BAYER will offenbar nicht nur die eigenen Patent-Rechte ausweiten, sondern einen Präzedenzfall schaffen. Dies würde den Einsatz lebensrettender Generika generell verzögern und das Leben Tausender Patienten gefährden (siehe: www.cbgnetwork.org/2800.html). Der Konzern beteiligt sich weiterhin systematisch an illegalen Preisabsprachen. Aktuell zahlte BAYER wegen unerlaubter Prämienzahlungen beim Vertrieb von Blutzuckermessgeräten eine Strafe von 97,5 Millionen Dollar an das US-Justizministerium. BAYER hatte elf amerikanische Vertreiber von Messgeräten für Diabetes-Patienten bestochen, damit sie nur noch BAYER-Produkte anbieten. Die Zahlungen wurden als Werbeausgaben verschleiert. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat unter www.cbgnetwork.de/2355.html eine Aufstellung von Kartellfällen mit BAYER-Beteiligung veröffentlicht. Die notwendigerweise unvollständige Liste enthält die Strafzahlung und die Laufzeit der jeweiligen Absprachen. Im vergangenen Jahr vereinbarte BAYER mit der Kölner Hochschule eine Kooperation auf dem Gebiet der Pharma-Forschung. Richard Pott vom BAYER-Vorstand wurde gar gegen erbitterten Widerstand der Studierenden in den Kölner Hochschulrat gewählt. Da sich BAYER weigert, den Kooperationsvertrag mit der Uni Köln offen zu legen, bleiben die Bedingungen dieser und vieler ähnlicher Kooperationen im Dunkeln. Unklar bleibt somit, ob pharmakologische Studien der Uni Köln künftig vor ihrer Veröffentlichung der BAYER AG vorgelegt werden müssen und ob unliebsame Ergebnisse in der Schublade verschwinden werden. Es droht die völlige Unterordnung der Wissenschaft unter ökonomische Interessen (siehe: www.cbgnetwork.org/2730.html). Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet Begründung: Der Aufsichtsrat kommt seiner Kontrollfunktion nur ungenügend nach und soll daher nicht entlastet werden. Es folgen Beispiele einer verantwortungslosen Konzernpolitik, die vom Aufsichtsrat mitgetragen wird: Das BAYER-Herbizid Glufosinat ist reproduktionstoxisch und kann bei Föten Missbildungen verursachen. Der Wirkstoff gehört zur Gruppe von 22 Pestiziden, die nach der neuen EU-Pestizidgesetzgebung vom Markt verschwinden müssen. Trotz der erwiesenen Gefahr für Anwender und Verbraucher weigert sich BAYER jedoch, den Verkauf des Giftstoffes zu beenden aktuell wird die Produktion sogar noch ausgeweitet. Die von Glufosinat ausgehenden Risiken müssen außerdem Konsequenzen für das Gentechnik-Programm von BAYER haben, das fast vollständig auf glufosinat-resistentem Saatgut besteht. Wegen der Gefährlichkeit von Glufosinat, aber auch wegen der Auskreuzung gentechnisch veränderter Pflanzen sowie der ungeklärten Risiken für die Verbraucher, muss BAYER glufosinat-resistentes Saatgut vom Markt nehmen. Insbesondere den Antrag auf eine EU-Importzulassung für gentechnisch veränderten Reis muss BAYER zurückziehen (siehe: www.cbgnetwork.org/2781.html). Der Journalist Markus Breitscheidel hat inkognito als Leiharbeiter bei BAYER SCHERING gearbeitet. Als Stundenlohn erhielt er 6,24 Euro brutto. Dieser Hungerlohn war selbst seinem Vorgesetzten peinlich – ihm seien jedoch die Hände gebunden, da in dem Betrieb seit der Übernahme durch BAYER die Kosten in der Produktion massiv gedrückt werden. Wurden Leiharbeiter zunächst nur bei Engpässen angeheuert, so bilden sie mittlerweile die Mehrheit im Betrieb. Zahlreiche Festangestellte verloren ihren Job und wurden zu deutlich geringeren Bezügen als Leiharbeiter neu eingestellt. Durch die negative Publicity aufgeschreckt versuchte sich BAYER durch eine Lohn-Nachzahlung an Markus Breitscheidel aus der Affäre zu ziehen (mehr Infos: www.cbgnetwork.org/2763.html). Weiterhin beteiligt sich BAYER an energiepolitischen Weichenstellungen, die den Klimaschutz auf Jahrzehnte hinweg torpedieren. So soll im Werk Uerdingen ein Steinkohlekraftwerk gebaut werden, das jährlich 4,4 Millionen Tonnen CO2 emittieren würde. Betreiber soll die BAYER-Tochter Currenta werden. Auch in den Werken Brunsbüttel und Antwerpen sind neue Kohlekraftwerke geplant. Alle genannten Kraftwerke sollen mit Importkohle aus Übersee befeuert werden. Eine zentralisierte Stromproduktion in solch gigantischen Kraftwerken verhindert einen sinnvollen Einsatz der entstehenden Wärme. Über die Hälfte der in Brunsbüttel und Antwerpen erzeugten Energie würde wirkungslos verpuffen. Mit einer Lebensdauer von bis zu 50 Jahren würden die neuen Kraftwerke den Einstieg in eine umweltfreundliche Energieproduktion für zwei Generationen verhindern. BAYER konterkariert damit sein vollmundiges Versprechen, „im Klimaschutz neue Maßstäbe“ zu setzen (www.cbgnetwork.org/1885.html). Laut einer aktuellen Studie vertreibt BAYER die größte Zahl gefährlicher Pestizide. In der Untersuchung von Greenpeace werden erstmals die Produkte der fünf größten Agrochemie-Konzerne, die 75 Prozent des Weltmarktes abdecken, auf Basis von Umwelt- und Gesundheitskriterien durchleuchtet. 46 Prozent der 512 weltweit von den untersuchten Konzernen verkauften Pestizide gefährden Mensch und Natur besonders stark. BAYER gefährdet Patienten durch unlautere Werbe-Aussagen für Pharmaprodukte. So wurde BAYER im Herbst von US-Gesundheitsbehörde FDA wegen der Werbung für zwei Aspirin-Kombinationspräparaten verwarnt. Das Produkt „Bayer Heart Advantage“ war als Mittel vermarktet worden, mit dem sich der Blutfettspiegel senken und die Risiken für Herzkrankheiten verringern ließen. Das Präparat „Bayer Womans“ wurde für den Einsatz zur Bekämpfung von Osteoporose beworben. Für beide Anwendungen existiert keine Zulassung. Ziel der Aspirin-Werbung von BAYER ist es, das Präparat als Allheilmittel zu positionieren, das man lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nimmt. In einer aktuellen Kampagne bezeichnet BAYER Aspirin gar als „Wundermittel“. Unter den Tisch gekehrt werden dabei die mitunter schweren, oftmals gar tödlichen Nebenwirkungen des Präparats, wegen der Aspirin nur auf ärztlichen Rat hin regelmäßig eingenommen werden sollte. Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet Begründung: Weiterhin hält der BAYER-Vorstand an dem gefährlichen und unnötigen Projekt einer Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Werken Dormagen und Krefeld fest. Anlieger und Kommunen entlang der Trasse wurden zwangsenteignet, obwohl das Projekt in keiner Weise dem Allgemeinwohl dient. Die Betriebsgenehmigung liegt momentan wegen eines Urteils des Oberverwaltungs¬gerichts Münster auf Eis. BAYER und Bezirksregierung haben daher im Oktober 2008 eine Überarbeitung des bemängelten Planfeststellungsbeschlusses vorgelegt. Die entscheidende Frage bleibt jedoch weiterhin offen: Warum baut Bayer MaterialScience nicht in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage? Dadurch ließe sich die Gefähr¬dung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden. BAYER behauptet, dass „am Standort in Krefeld-Uerdingen im Rahmen der dortigen chemischen Produktionsprozesse kein Kohlendioxid in den für die CO-Herstellung er¬forderlichen Mengen anfällt“. Laut europäischem Schadstoffregister EPER emittiert BAYER hingegen in Krefeld 1,15 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies ist rund 20x so viel, wie für die CO-Produktion benötigt würde. BAYER-Vertreter argumentieren, das in Krefeld anfallende CO2 habe nicht die notwendige Reinheit. Tatsächlich ist eine CO2-„Waschung“ aber technisch kein Problem. Nicht hinnehmbar ist auch das im Planfeststellungsbescheid geäußerte Argument, der Bau einer CO-Produktionsanlage in Uerdingen sei „unwirtschaftlich, da die Kapazitäten in Dormagen schon errichtet wurden“. Tatsächlich wurde der Vertrag zwischen den Firmen BAYER und LINDE zur Versorgung des Krefelder Werks von Dormagen aus bereits im Dezember 2004 geschlossen – also ein Jahr bevor das entsprechende Ge¬setz zum Bau der Pipeline beschlossen wurde und mehr als zwei Jahre vor Erteilung der Baugenehmigung. Der Aufbau der CO-Produktionskapazitäten in Dormagen ohne vorherige Genehmigung der Pipeline kann nun nicht nachträglich als Argument für die Pipeline verwendet werden! BAYER-Projektleiter Breuer äußerte, dass „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel sind“. Breuer suggeriert, dass durch den Transport von CO per Pipeline andere Transporte – z.B. per Schiff oder Lkw – überflüssig werden. Dies wurde auch wiederholt im Landtag und von Vertretern der IG BCE geäußert. Dieses Argument ist jedoch eine reine Nebelkerze: gegenwärtig gibt es wegen der hohen Sicherheitsauflagen keine nennenswerten CO-Transporte. Auch die von BAYER verweigerte Arbeitsplatz-Garantie für die Uerdinger Belegschaft ist zu kritisieren, insbesondere die Drohung, im Fall einer verweigerten Betriebsge¬nehmigung 150 Arbeitsplätze zu vernichten. Wir haben im vergangenen Jahr erlebt, dass Bayer MaterialScience trotz eines Rekordgewinns von über einer Milliarde Euro rund 1.500 Stellen wegrationalisiert hat. Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Inte¬ressen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau eines neuen Steam Reformers in Krefeld. Enteignungen lassen sich aber nicht durch geringere Kosten für ein Unternehmen rechtfertigen, sondern allenfalls durch Vorteile für das Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig. Die Bürgerinitiativen entlang der Trasse haben mittlerweile 100.000 Unterschriften gegen die Inbetriebnahme der Pipeline gesammelt. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen im vergangenen Jahr – gerade auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken. Das Prinzip, dass Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss un¬bedingt erhalten bleiben. Gegenantrag zu TOP 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet Die Sicherheitslage im BAYER-Werk in Institute/USA ist weiterhin kritisch. Nir¬gendwo in den USA werden größere Mengen der tödlichen Chemikalie Methyl Isocyanat (MIC) produziert und gelagert. Regelmäßig kommt es zu schweren Unfällen. Die Risiken für Belegschaft und Bevölkerung sind hoch. Anwohner fordern seit Jahrzehnten, die gefährlichen Phosgen- und MIC-Tanks abzubauen. In der letztjährigen Hauptversammlung wies BAYER-Chef Werner Wenning jeglichen Handlungsbedarf zurück. Die Anlagen entsprächen laut Wenning den „neuesten Sicherheitsstan¬dards“ und hätten eine „ausgezeichnete Störfallbilanz“. Trotz solcher Beschwichtigungen kam es vier Monate später, am 28. August 2008, in dem Werk zum nächsten schweren Unfall. In der Pestizidproduktion explodierte ein Vorratsbehälter, über der Anlage stieg ein Dutzende Meter hoher Feuerball auf. Zwei Arbeiter verloren das Leben. Tausende Anwohner durften über Stunden ihre Häuser nicht ver¬lassen. Die Erschütterungen waren in einem Umkreis von mehr als 15 Kilometer zu spüren, Augenzeugen sprachen von „Schockwellen wie bei einem Erdbeben“. Eine nahe gelegene Autobahn wurde geschlossen. Die Arbeitsschutzbehörde OSHA bemängelte nach einer Untersuchung des Störfalls „mangelhafte Sicherheits-Systeme, signifikante Mängel der Notfall-Abläufe und eine fehlerhafte Schulung der Mitarbeiter“. Insgesamt stellte die OSHA 13 schwere Ver¬stöße gegen Sicherheitsbestimmungen fest und verhängte eine Strafe von $143.000. Kent Carper, Präsident des zuständigen Verwaltungsbezirks Kanawha County, hatte noch in der Unglücksnacht scharfe Kritik an BAYER geübt: „Wir bekommen aus dem Werk vollkommen wertlose Informationen.“ Über Stunden hinweg hatten die Sicherheits¬kräfte versucht, Informationen zu den entwichenen Stoffen zu erhalten, waren jedoch vom Pförtner (!) abgewimmelt worden. In einem Brief an die staatliche Aufsichtsbe¬hörde Chemical Safety Board kritisierten die Rettungskräfte, dass den Anwohnern im Falle eines Austritts von MIC oder Phosgen nicht hätte geholfen werden können. Der Gouverneur des Bundesstaats West Virginia erließ eigens wegen des Unfalls einen Erlass, wonach schwere Störfälle den Behörden innerhalb von 15 Minuten gemeldet werden müssen. BAYER-Sprecher wiegelten nach der Explosion ab und behaupteten, dass die großen MIC-Tanks in einem anderen Teil der Fabrik untergebracht seien. Erst Wochen später stellte sich heraus, dass sich weniger als 20 Meter vom Explosionsort entfernt ein überirdischer MIC-Behälter befindet, der bis zu 20 Tonnen des tödlichen Gases enthält. Im Fall seiner Beschädigung wäre das Leben weiterer Arbeiter und der Anwohner in höchster Gefahr gewesen. Zwar entschuldigte sich die Werksleitung unterdessen für die Kommunikationspannen. Grundsätzliche Konsequenzen zieht das Unternehmen allerdings nicht. Die Produktion auf MIC- und Phosgen-Basis soll bestehen bleiben.

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