Pressemitteilung BA: Beitragsgerechtigkeit

Straßenbaubeiträge senken ? mehr Abgabengerechtigkeit in Hilden schaffen! BA will Beitragssätze um 10 Prozentpunkte senken Hilden, 17.03.2009 ? Die Verwaltung hat dem Rat vorgeschlagen, die Straßenbaubeitragssatzung zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode zu ändern. Dazu hat die ?Bürgeraktion Hilden? (BA) einen Antrag vorgelegt, den Ludger Reffgen, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, begründet: Die ?Bürgeraktion Hilden? (BA) wirft der Stadtverwaltung vor, die Bürgerinnen und Bürger ?mit immer höheren Beiträgen? an den Kosten für den Ausbau von Straßen und Wegen zu beteiligen. Hilden nehme bereits heute in der Region und im Land eine gehobene Position bei der Beteiligung seiner Bürgerinnen und Bürger an Straßenausbaukosten ein. Die Stadt rühme sich zwar immer wieder der ?hohen Standards?. Diese gingen jedoch beim Straßenausbau deutlich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und würden durch einen ?tiefen Griff in deren Taschen? finanziert, so Ludger Reffgen, stellvertretender BA-Fraktionsvorsitzender. Die relativ hohen Anteilssätze und die offenkundige Gier nach immer höheren Beiträgen, mit denen die Bürger belastet würden, widersprächen einer vernünftigen, auf Konsens zielenden Politik in Hilden, Es sei nur sehr schwer zu entscheiden, ob der Nutzungsvorteil eines Anwohners beispielsweise an einer Haupterschließungsstraße nun mit 30, 40 oder 50 % zu veranschlagen sei. Die BA hält es für nicht vertretbar, die Bürgerinnen und Bürger in diesem Abgabenbereich mit relativ hohen Anteilssätzen zu belasten. In Zukunft müsse wieder deutlich werden, dass die Anwohner ?öffentliche? Straßen und nicht Privatwege finanzieren, Die Beitragssätze sollten auf ein Maß zurückgeführt werden, das sich am unteren Bereich der von der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds vorgegebenen Spannbreite orientiere, so BA-Ratsherr Reffgen. Die BA möchte die Straßenbaubeiträge zunächst um 10 Prozentpunkte senken. In einem angemessenen Zeitraum sei zu überprüfen, ob die Straßenbaubeiträge nochmals gesenkt werden könnten. Die vorgeschlagene Senkung der Straßenbaubeiträge stehe im Einklang mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Sie sei deshalb rechtssicher umsetzbar.

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