Bayer will Giftröhre schnell starten

– Entscheidung und Termin noch offen! Bayer versucht den Betrieb der Giftröhre mit juristischen Tricks zu beschleunigen und macht – zumindest für das neue Rechtsanwaltsbüro – sicher eine Unmenge Geld locker. Dieses Büro hat sich im Auftrag von Bayer schon mit heftiger Richterschelte eingeführt. Am 19. März hat Bayer beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) den Antrag gestellt, den Beschluss des Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) so abzuändern, dass eine vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Pipeline – vor der Entscheidung im Hauptverfahren – möglich ist. Das wird ausgerechnet mit den Planänderungen begründet, die fast alle sicherheitstechnische Verschlechterungen für die von einer Giftgas-Pipeline betroffenen Menschen bedeuten. Damit unterstellt Bayer, dass die bisher gegen den Betrieb erfolgreichen Klagen keine Aussicht auf Erfolg mehr hätten… Möglicher zeitlicher Ablauf Eine schnelle Übernacht–Inbetriebnahme der CO-Pipeline ist nicht zu befürchten. Es fehlen noch Besitzeinweisungen, ein akzeptierter Alarm- und Gefahrenabwehrplan und Genehmigungen für 47 Änderungsanträge. Hier kann allerdings Büssow seine Bayer-Gefolgschaft schnell wieder unter Beweis stellen. Auch der Bau der Pipeline selbst ist noch nicht fertig! Es herrscht an der Elberfelder Straße in Hilden immer noch kompletter Stillstand und Ratlosigkeit. Bayer erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, wenn über den Antrag zeitgleich mit einer Entscheidung über die Klagen im Hauptverfahren entschieden wird. Allerdings droht Bayer damit eine gesonderte Entscheidung anzustreben, wenn es weitere „Prozessverzögerungen“ gibt. Das Verwaltungsgericht ist grundsätzlich in der Terminierung frei und so ist wohl auch nicht vor Sommer 2009 mit einem ersten Verhandlungstermin zu rechnen. Die möglichen Folgen Die Privatkläger werden mit Erwiderungen auf den Bayer-Antrag reagieren. Falls das VG Düsseldorf dem Antrag von Bayer zustimmt, können die Privatkläger eine Beschwerde beim OVG Münster gegen die Entscheidung einlegen. Die sofortige Vollziehbarkeit und der Betrieb wäre dann jedoch bis zur Entscheidung des OVG Münster gegeben! Unserer Initiative wird sicher noch die eine oder andere Aktion dazu einfallen!

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