Pressemitteilung CBG: BAYER will vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Pipeline

Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf / Gegenantrag zur Hauptversammlung des Konzerns / “grundsätzliche Ablehnung des Projekts” Die BAYER AG will die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Krefeld in Betrieb nehmen, bevor die Gerichte endgültig über das Projekt entschieden haben. Der Konzern hat nach Angaben eines Sprechers dazu in der vergangenen Woche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gestellt. Begründet wird das Ansinnen ausgerechnet mit dem im Herbst geänderten Planfeststellungsbeschluss, obwohl dieser sicherheitstechnische Verschlechterungen gegenüber den ursprünglichen Planungen beinhaltet. Jan Pehrke vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren erklärt hierzu: “Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat festgestellt, dass kein öffentliches Interesse an dem Betrieb der Leitung besteht. Es ist ein starkes Stück, wenn BAYER nun bei einer unteren Instanz, die bisher alle Wünsche des Unternehmens willfährig umgesetzt hat, eine vorzeitige Inbetriebnahme beantragt. Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Ablehnung des Projekts: Das bisher geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen, muss erhalten bleiben.” Die Pipeline ist noch nicht vollständig fertig gestellt. Auch ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan liegt noch nicht vor. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 12. Mai eingereicht. Darin heißt es: “Warum baut Bayer MaterialScience nicht in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage? Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden.” Und weiter: “Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau einer neuen Produktionsanlage in Krefeld. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen im vergangenen Jahr – gerade auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken.” Der vollständige Gegenantrag findet sich auf der BAYER-homepage unter: www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Inbetriebnahme der Pipeline im Dezember 2007 bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Eis gelegt, die nächste Verhandlung soll im Sommer geführt werden. In dem Urteil des OVG im Jahr 2007 hieß es: “Es fehlt eine vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma BMS, einem privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe, um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen.” weitere Informationen: www.cbgnetwork.org/1968.html

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