Leserbrief zu Bayer-Eilantrag beim Verwaltungsgericht

Heute sind wir einen Schritt weiter Es ist nicht erst die Chuzpe, mit der der Bayer Konzern jetzt die vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Giftgasleitung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf betreibt. Selbst vor dem OVG Münster trat man wohl auf wie Graf Koks von der Gasanstalt. Das Gericht stellt die Szene in seinem Beschluss wie folgt dar: die “Beigeladene” – sprich Bayer – vertrat die Auffassung, der Enteignungszweck zum Bau der CO-Giftgasleitung “sei durch das ihr … wegen ihrer starken wirtschaftlichen Stellung am Markt zukommende und gesetzlich gewährte Vertrauen ausreichend gesichert”. Die Giftgasleitung also als ein Art auf Bayer zukommendes Recht, also systemisch – wie man heute zu sagen pflegt – sozusagen. Wofür bräuchten wir dann eigentlich noch so etwas wie Demokratie, Rechtsprechung oder Werte wie Anstand, Rücksicht, gute Nachbarschaft? Werden wir doch besser gleich alle potentielle Leiharbeiter bei Bayer und machen NRW zum Fabrikgelände. Die “Masters of the Universe”, als die sich bis vor kurzem die jetzt untergegangenen Investmentbanker gerne feiern ließen, sind längst auf ihrem Seuchenzug durch die Wirtschaft auch bei Bayer angekommen. Die meisten Mitarbeiter des Konzerns werden sicher ein Liedchen davon singen können. Doch hier steht mehr auf dem Spiel als Innerbetriebliches. Es geht auch nicht um 50 Millionen EUR – evtl. in den Sand gesetzt wenn eine Pipeline nicht in Betrieb gehen darf – das ist für ein Unternehmen wie Bayer/ BMS eher weniger als Peanuts. Es geht vielmehr darum, sich einen Standort wie NRW gefügig zu machen, wenn es sein muss durch Androhung von Unternehmensverlagerungen und massivem Arbeitsplatzabbau. Bayers “Masters of the Universe” fühlen sich inzwischen so mächtig, dass sie glauben nicht nur die Legislative und Exekutive sondern jetzt auch noch die Judikative NRWs unter Kontrolle zu haben, unpässliche Oberverwaltungsgerichtsurteile hin oder her. Gut, könnte man einwenden, das gehört zum “Spiel”. Doch wer macht die Regeln? Spätestens seit dem Planergänzungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf dürfte es auch den von uns gewählten Volksvertreten im D.-dorfer Landtag dämmern, dass das RohrlG und damit die CO-Giftgasleitung niemals dem Wohl der Allgemeinheit dienen konnte und sollte. Jetzt finden nicht nur sie amtlich bestätigt, dass weder der Nachweis “zum Wohle der Allgemeinheit” gelingt, noch die Plausibilität einer rechtsrheinischen Trassenführung erbracht oder Sicherheitsstandards nach dem Stand der Technik belegt werden, wie vom OVG Münster eingefordert. Und das trotz Einsatz jeder Menge Gutachter, die eigens für die “professionelle” Beantwortung der Fragen des Gerichtes angeheuert wurden: – so unterstellt der wichtigste Nachweis zum “Allgemeinwohl” einer CO-Giftgasleitung, eine Exportabhängigkeit bei Polycarbonaten, die es einfach überhaupt nicht gibt – wie die amtlichen Außenhandelsstatistiken belegen. Im Gegenteil, er beweist de facto das genaue Gegenteil: die Pipeline provoziert gesamtwirtschaftliche Wohlstandsverluste. Ad hoc schon mal schnell 1 Milliarde EURO für die Abschreibungen auf den Wert des Eigentums an Immobilien und Grund und Boden entlang der Trasse = kalte Enteignung! – alternative linksrheinische Trassenverläufe wurden detailliert untersucht aber die rechtsrheinisch bereits verbaute Trasse eben nicht. Damit “entging” dem Gutachter die offensichtliche Schwäche einer Pipelinetrasse, die durch dicht besiedelte Ortschaften mäandert oder die gerne z.B. auch mal im Zickzack um bestehende Pipelinebündel von gleichzeitig bis zu sieben(!!!) bestehenden Leitungen geführt wird (angeblich wg. Wasserschutz) anstatt 1000 m vorher einfach kürzer durchs freie Feld parallel einer dort ebenfalls verlaufenden Pipelinetrasse (von wegen Bündelung usw.) – die bereits verbauten technischen Standards werden als das non plus Ultra gepriesen ohne alternative Technologien auch nur zu erwähnen: z.B. detektiert das von Bayer selbst(!!!) ausgewählte LEOS System Lecks – wenn überhaupt – erst mit bis zu 24 Stunden Zeitverzögerung, wozu soll das gut sein? Stand der Technik jedenfalls heißt aber auch in diesem Bereich: “just in time”. Fazit: ein klares AUS für Bayer’s Giftgasleitung – gemessen an den Fragen des OVG Münster. Offensichtlich. Eigentlich zu offensichtlich. Denn es wird schnell klar, dass im Planergänzungsbeschluss nicht einmal ansatzweise die Fragen des OVG Münster beantwortet werden. Nimmt die Bezirksregierung das Gericht nicht ernst oder kommt es darauf schon gar nicht mehr an? Wir sollten nicht vergessen: NRW hat ja schon zweimal JA gesagt, das Parlament und die Regierung. Jetzt fehlt nur noch das JA vom Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Spiel der Bayer Boys geht lustig weiter. Was kostet die Welt wenn man erst mal die Spielregeln selbst bestimmen kann? Eine Rolle die Bayer offenbar ja sowieso schon wegen der starken wirtschaftlichen Stellung am Markt zukommt (s.o.): quasi Naturgesetz, Recht des Stärkeren usw. Für uns als Bürger dieses Landes bleibt dann gerne die Übernahme der allfälligen Risiken und Aufräumarbeiten in unserer Paraderolle als Steuerzahler und Giftgas-Geisel! Um uns hierhin zu führen, hat eine CDU/FDP Landesregierung keine eine Legislaturperiode gebraucht. Schon bemerkenswert: gestern standen wir angeblich schon am Abgrund, doch heute sind wir dank Rüttgers, Thoben und der FDP bereits einen Schritt weiter. Konrad Wilms

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