Neuer Anlauf vor dem Verwaltungsgericht / Sicherheitsstandards weiter gesenkt Pressemitteilung der Stadt Monheim Der Rechtsstreit um die Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline geht in die nächste Runde. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Inbetriebnahme der Gasleitung im Dezember 2007 untersagt. “Nach dieser empfindlichen Schlappe hat Bayer inzwischen die Anwälte gewechselt und macht jetzt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen neuen Anlauf”, teilt Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim mit. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Inbetriebnahme der Gasleitung im Dezember 2007 untersagt. “Nach dieser empfindlichen Schlappe hat Bayer inzwischen die Anwälte gewechselt und macht jetzt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen neuen Anlauf”, teilt Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim mit. Bayer strebe die vorzeitige Inbetriebnahme der Pipeline an. Für Mai habe das Verwaltungsgericht eine nichtöffentliche Erörterung mit den Verfahrensbeteiligten angeordnet. Die für Juni erwartete Entscheidung des Gerichts könne dann wieder – in zweiter und letzter Instanz – durch das Oberverwaltungsgericht überprüft werden. “Dem Antrag der Bayer-Anwälte vorausgegangen sind zahlreiche umfangreiche Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung, die sämtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der zu beteiligenden Fachbehörden erlassen wurden”, erinnert Dünchheim. Besonders brisant sei die nachträgliche Genehmigung von zwei Bausünden: * Unbemerkt von der Bezirksregierung als Überwachungsbehörde habe Bayer nur sechzig Zentimeter breites Geotextil oberhalb der Pipeline eingebaut. * Das Minus von 25 Prozent gegenüber den ursprünglich beantragten und genehmigten achtzig Zentimetern wurde von der Bezirksregierung ebenso im nachhinein genehmigt wie die Verwendung deutlich schwächerer Rohre in Kreuzungsbereichen. Laut von Bayer beauftragten Gutachtern des TÜV Nord seien beide Änderungen unbedenklich. Das Geotextil biete sowieso keinen Schutz gegen Bagger. Deshalb sei es auch egal, wie breit die sogenannte Geo-Grid-Matte letztlich sei. Auch sei mit den schwächeren Rohren der Mindeststandard für Rohrfernleitungen noch gewährleistet, so der Gutachter des TÜV Nord. “Mir ist wie allen Gegnern der Pipeline völlig unverständlich, dass der ohnehin stark umstrittene Sicherheitsstandard der Kohlenmonoxid-Pipeline mit nachträglicher Zustimmung der Bezirksregierung noch weiter abgesenkt wurde”, so Dünchheim.