Kläger gegen CO-Pipeline sind auch im Eilverfahren gut gerüstet

– Landrat Hendele und Initiativen stimmten sich ab Landrat Thomas Hendele hatte am 3. April zu einem Informations- und Abstimmungsgespräch ins Kreishaus eingeladen. Der kleine Saal platzte schier aus allen Nähten, so viele Aktivisten aus allen Trassenstädten von Monheim bis Duisburg hatten sich eingefunden. Über den aktuellen Stand der juristischen Verfahren informierte Rechtsdezernent Nils Hanheide umfassend und auch für Nichtjuristen sehr verständlich. Und in der anschließenden Gesprächsrunde wurde deutlich: Auch wenn Bayer – im Vorfeld der Aktionärsversammlung am 12. Mai 2009 – mit dem von einem sündhaft teuren Anwaltsbüro formulierten Eilantrag auf vorzeitige Inbetriebnahme jetzt schon etwas verzweifelt Druck zu machen versucht: Landrat Hendele sieht die drei Privatkläger und die hinter Ihnen stehenden Kommunen für die anstehenden Verfahren gut gerüstet. Des Weiteren wurde in der Diskussion nochmals klargestellt, dass die Kommunen mit ihren Feuerwehren bei der Erstellung des Alarm- und Gefahrenabwehrplanes (AGAP) nur beratende Funktion haben. Ob alle Anregungen der Feuerwehren in diesem Plan berücksichtigt werden, entscheidet allein die Bezirksregierung. Landrat Thomas Hendele erwartet von der Bezirksregierung in diesem Zusammenhang weitere Gespräche. Die Handlungsverantwortung liegt in einem Ernstfall aber bei den kommunalen Feuerwehren. Und diese stellen eindeutig klar: Das Szenario eines größeren Lecks ist nicht beherrschbar! Die Klagen der Privatkläger werden jetzt – nach dem Verbindungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 26.01.2009 gemeinsam verhandelt und der Termin am 12. Mai 2009 ist zunächst ein erster Erörterungstermin. Für den 19. Mai ist noch ein Reservetermin anberaumt. Wie immer in den Eilverfahren ist dieser Termin nicht öffentlich dies ist in den einschlägigen Gesetzen so bestimmt und keine Besonderheit, die nur für Bayer gilt. Es ist damit zu rechnen, dass auch dieses Eilverfahren erst vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster enden wird. Wir unterstützen die Kläger und die Kommunen weiter tatkräftig mit kreativen und vielfältigen Aktionen gegen Bayers Arroganz und gegen die Ignoranz eines Regierungspräsidenten Büssow. Der schickt mit Bayer zusammen jetzt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ins Gericht, der nur Bayer-Investitionen absichern soll von Arbeitsplatzsicherung und sonstigem Gemeinwohl kein Wort. Lediglich eine minimale CO2-Einsparung von weniger als 30-tausend Tonnen – ein kleiner Pubs angesichts der in Krefeld geplanten CO2- Schleuder Kohlekraftwerk.

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