Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt Eilantrag von Bayer zur vorzeitigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline ab! Gericht bestätigt die Sicht der Bürgerinitiative. Der Planergänzungsbeschluss der Büssow-Behörde vom 19.03.2009 hat die Sicherheitsstandards für die CO-Pipeline gravierend reduziert. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Beschluss: Pressemitteilung VG Düsseldorf