„Ohrfeige für BAYER“ / Gefahrstoffe am Ort ihrer Verwendung produzieren Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab soeben bekannt, dass der Antrag der Bayer AG auf vorzeitige Inbetriebnahme der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline quer durch NRW abgelehnt wurde. Hierzu Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren, die sich seit drei Jahren gegen das gefährliche Projekt engagiert: „Dies ist ein Erfolg für die zahlreichen Initiativen und die über 100.000 Bürger, die sich gegen den Bau der Pipeline engagieren! Es ist eine Ohrfeige für BAYER, dass das Gericht dem Unternehmen nun sogar attestiert hat, die Sicherheitslage keineswegs verbessert sondern verschlechtert zu haben“. Jan Pehrke, ebenfalls im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren, ergänzt: „Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Ablehnung des Projekts. Das bisher geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden dürfen, muss dringend erhalten bleiben!“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte zur jüngsten BAYER-Hauptversammlung einen Gegenantrag eingereicht, in dem es heißt: „Warum baut Bayer MaterialScience nicht in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage? Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden.“ Und weiter: „Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau einer neuen Produktionsanlage in Krefeld. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen im vergangenen Jahr – gerade auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken.“ Der vollständige Gegenantrag findet sich auf der BAYER-homepage unter: http://www.hv2009.bayer.de/de/gegenantraege.aspx Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Inbetriebnahme der Pipeline im Dezember 2007 bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Eis gelegt, die nächste Verhandlung soll im Sommer geführt werden. In dem Urteil des OVG im Jahr 2007 hieß es: „Es fehlt eine vertiefte und überzeugende Darstellung der Bedeutung, die die von der Firma BMS, einem privaten Unternehmen, betriebene Rohrleitungsanlage für die Allgemeinheit habe, um den staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen.“ Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie unter: www.cbgnetwork.de/1968.html