– Gutachten als nicht verwertbar und nicht objektiv erkannt – Regierungspräsident Büssow ohne rechte Erinnerung Freude und Genugtuung waren unsere Gefühle, als wir von den Klägern die Nachricht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erhielten. Unser gemeinsamer Kampf mit sachlichen, guten Argumenten hat sich gelohnt. Der Willkür von Bayer und Büssow ist erst mal ein Riegel vorgeschoben. Das gefährliche, hochgiftige CO-Gas wird uns längere Zeit nicht gefährden können. Der Beschluss des Verwaltungsgericht Düsseldorf enthält aber weit mehr als nur die Kritik an den willkürlichen, sicherheitsrelevanten Änderungen durch Bayer und Regierungspräsident Büssow bei Geo-Grid-Matten, Grabenprofil und Rohrwandstärken. Die Verwertbarkeit nachgereichter Gutachten in der Planergänzung und des öffentlich–rechtlichen Vertrages werden vom Gericht in Zweifel gezogen. Zudem werden auch Büssows Ermessensentscheidungen als fehlerhaft erkannt. Bei den Gutachtern – zu den Rohren und den Trassenvarianten- sieht das Gericht eine fehlende Unabhängigkeit und damit Objektivität. Die Ausführungen des Rohr-Sachverständigen Rühlmann vom TÜV Hessen werden „quasi als „Parteigutachten“ für Wingas als bauausführendes Unternehmen“ bezeichnet und bei dem Trassengutachter Nickel wird das Problem erkannt, dass er als „in deren Lager stehend bezeichnet werden kann.“ Das alles ficht den genehmigungsfreudigen Regierungspräsidenten Büssow offensichtlich nicht an. Er verkündet – ob wegen fehlenden Gedächtnisses oder um sich reinzuwaschen – , dass er und seine Mitarbeiter ja die Änderungen alle erst festgestellt haben und von Bayer einen Änderungsantrag gefordert hätten. Das ist Büssows eigene Geschichte, aber die Fakten sehen anders aus. Bereits im Juli 2007 wurde von den Klägern die zu schmalen Geogrid-Matten in das Verfahren eingebracht und spätestens nach unserem Gespräch bei Büssow – am 3. September 2007 – hätte er tätig werden müssen. Aber der Antrag von Bayer wurde erst im Oktober 2008 eingereicht und von Büssow Anfang März 2009 durchgenehmigt. Für uns ist das ein klarer Fall von Pflichtverletzung. Das Verwaltungsgericht hat das jetzt bestätigt, auch wenn Büssow das nicht wahrnehmen will.