Kommentar von Ulf Maaßen Wer verantwortet die Nachlässigkeit? Wer sich die Begründung durchliest, mit der das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Bayer-Antrag auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline abschmettert,kann sich des Gefühls nicht erwehren, dass mit dem Thema Sicherheit zu leicht umgegangen worden ist. Denn genau auf diese Punkte beziehen sich die Richter. Und wer zwischen den Zeilen liest, erkennt, dass der Bezirksregierung als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde Nachlässigkeit vorgeworfen wird. Wer dafür verantwortlich ist, haben die Pipeline-Gegner auch schon ausgemacht: nämlich Regierungspräsident Jürgen Büssow.