Überwachungsprotokolle wieder gelöscht

– Offene Fragen bleiben aus der Ausschusssitzung Frau Dr. Bartels, Abteilungsleiterin bei der Bezirksregierung, legte in der Umweltausschusssitzung vom 10.06.2009 Wert auf die Feststellung, dass die Bauaufsicht ihrer Behörde die geringere Breite der GeoGrid-Matten festgestellt habe. Wann dies geschah, war dort allerdings und offenbar unklar. Während Frau Dr. Bartels jetzt den August 2007 nannte, ist in der Pressemitteilung der Bezirksregierung vom 29.05.2009 dagegen die Rede von Herbst 2007. Brisanter ist allerdings die Frage, warum die Bauaufsicht die verringerte Breite erst nach mehr als einem halben Jahr Bautätigkeit feststellte und den schon Anfang Juli 2007 von den Klägern eingebrachten Belegen nachgegangen ist und welche Abweichungen und Mängel noch unerkannt oder unbeanstandet im Boden ticken. Möglicherweise lag es daran, dass die “angeklagte” Bezirksregierung Probleme hatte, die fehlende Eigenkontrolle zuzugeben . Nach den jüngsten Ausführungen war die Bauaufsicht seit Anfang 2008 vor Ort. Die angeblich vollständig ins Netz gestellten Protokolle der Bauaufsicht beginnen aber schon in der 45. Kalender-woche, also schon im Oktober 2007. Frau Dr. Nienhaus, Hauptdezernentin bei der Bezirksregierung, hatte dagegen noch in der Befragung zu Baumängeln im Ausschuss vom 27.11.2008 den Eindruck erweckt, die Bauaufsicht der Bezirksregierung sei stets präsent gewesen und nur Fragen hinsichtlich der Aufsicht über Absperrungen und “blinkende Lämpchen” sei kurzfristig strittig gewesen. Viele unserer Mängelanzeigen, auch solche, die sich auf dauerhaft wirksame Mängel bezogen, wie verrostete Rohre, mangelhaftes Schweißen, haben keinen lückenlosen Niederschlag in den Berichten gefunden. Ob sie ignoriert wurden oder ob man sich auf die Aufsicht des für die Bauausführung zuständigen Gutachters des TÜV Hessen verließ, bleibt unklar. Hinweise an ihn oder Rückfragen sind jedenfalls in den Protokollen nicht erwähnt. Seinem vollmundigen Hinweis in der Ausschuss – Anhörung von November 2008, mit der Pipeline sei alles in Ordnung, dafür stehe er mit seinem Namen und Vermögen, scheint nach dem Gerichtsbeschluss auch das Ministerium nicht mehr zu trauen. Denn es erwägt, einen neuen Gutachter mit der Beurteilung der Bauausführung zu betrauen. Eine sicher sinnvolle Maßnahme bei einem Gutachter, der – mit offenkundiger Parteilichkeit – mangelndes Sicherheitsbewusstsein erkennen ließ. In der Anhörung gestand er das Vorhandensein von Lochfraß an der Leitung zu. Gleichzeitig aber erklärte er ein Loch in der Wand für unbedenklich und hielt die Auswechslung solcher Stellen nur nach Berechnungen zur Rohrstabilität für nötig. Damit wäre also auch Folgendes für den Gutachter unbedenklich: Ein Loch von mehr als 20 mm, das schon bei 13,5 bar Betriebsdruck bis in 120 m Entfernung eine tödliche CO-Konzentration verursacht. Wo bleibt da eigentlich die Rechtsicherheit für die Betroffenen?

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