Bombenstimmung an der CO-Pipeline

Die Initiativen gegen die Bayer-Pipeline laden die Medien zur Pressekonferenz und wer kommt noch? Der Pressesprecher der Bezirksregierung! Da war die BezReg doch plötzlich und unerwartet wachgerüttelt. Sie hatte läuten hören, dass die Initiativen zur Pressekonferenz eingeladen haben. Sowas kann sich die Büssow-Behörde einfach nicht entgehen lassen. Flugs bei der WAZ in Duisburg nachgefragt, ob die Info auch stimmt und wo das alles statt findet. Dann noch ganz auf die Schnelle eine eigene Pressemitteilung verschickt und online gestellt, um nicht ganz so unbedarft darzustehen und schon war Herr Hamacher heute vor Ort. Immerhin hat er nachgefragt, ob er dabei sein darf. Da die Initiative noch nie etwas zu verbergen hatte, war auch die Bezirksregierung willkommen. Ging es doch auch tatsächlich um ein Thema, in dem die Bezirksregierung eine tragende und zentrale Rolle spielt. Was auch immer den Vize-Regierungspräsidenten dazu getrieben hat einen? Staatssekretär anzuschreiben – der Brief jedenfalls beinhaltet Zündstoff satt. Das kann dann auch ein Herr Hamacher nicht mehr wegbeschwichtigen oder weglächeln. Auch die Aussagen von Bayer und WINGAS müssen unter dem Eindruck des Briefes ernsthaft auf den Prüfstand. Neugierig geworden? Wir befriedigen Ihre Neugier: Brief an Staatssekretär Und jetzt dürfen Sie selbst entscheiden, wie glaubhaft die Aussagen von Bayer, Hamacher und WINGAS heute in den Medien sind! Ohne große Not kommt so ein Brief nicht zu Stande und schon gar nicht in die Hände der Initiative… Uns fallen zum Thema zwei Dinge ein: Der Kommentar in der RP und nachgehakt § 319 Stafgesetzbuch (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet. (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Jetzt wird nur noch der Staatsanwalt gesucht, der das Recht auch durchsetzt… Wir fragen jetzt auch sehr ernsthaft nach: warum werden die Überwachungsprotokolle von Zeitraum Baubeginn bis Anfang November 2007 nicht veröffentlicht? Darin müssten die von WINGAS in den Medien angeführten Brandbombenfunde genauso aufgeführt sein, wie der Granatenfund in Duisburg. Aber da musste ja erst ein Anwohner die Polizei verständigen… Soll hier noch viel mehr unter den Teppich gekehrt werden? Zum guter letzt noch zwei Links zur Presse von heute: RP Titelseite WAZ Duisburg

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