– Bayer darf Schieberstationen unsicher weiterbauen. Nach seiner Pressemitteilung vom vorigen Freitag über die neuerliche Planänderung hat RP Büssow jetzt diese auch im Internet bereit gestellt . Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat Büssow wieder nicht für nötig gehalten, obwohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem Beschluss vom 26.Mai genau das angemahnt hatte. Gegen diese Änderung vorgebrachte Einwendungen der Städte Ratingen, Hilden und Langenfeld wegen einer weiteren Herabsetzung des Sicherheitsniveaus, hat Büssow wieder zurückgewiesen und den Bayer-Vorschlag abgenickt. Den Antrag hat Bayers – Currenta GmbH & Co. oHG gestellt. Currenta ist die Bayer-Gesellschaft, die die Chemparks in Dormagen und in Uerdingen betreibt. Damit müsste für jeden klar sein: die Leitung ist als Werksleitung zu sehen, die Bayer-Werksstandorte miteinander verbindet. Sie wäre auch rechtlich als Werksleitung zu behandeln gewesen, obwohl Büssow das niemals wollte. Bayer selbst hat das zwar auch immer öffentlich bestritten, musste in den Landtagsanhörungen aber zugeben, dass die CO-Pipeline nicht gesondert, sondern im Gesamtrisiko der Bayer- Chemieanlagen mitversichert ist. Zu dem Rechtsproblem, dass eine Werksleitung gar nicht dem Gemeinwohl dienen kann, gesellt sich dann noch eine weitere Hürde. Die Leitung unterliegt als Werksleitung der Störfall-Verordnung. Und genau diese Verordnung beinhaltet Abstandregelungen, die sich nach der Gefährdung richten. Die gefährliche Nähe zur Wohnbebauung, zu Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern wäre damit gar nicht möglich. Aber Bayer baut weiter, riskiert eigenes Geld und Büssow setzt weiter auf Sirenen. Sein Motto: Wenn ich den Menschen keine Rettung versprechen kann, dann will ich die auf jeden Fall erschrecken können! PS Von der mitgeteilten Kampfmittelüberprüfung ist in der Planänderung nicht die Rede. Wir sind gespannt, ob wieder ein Brief anonym zu uns gelangt oder ob Büssow die Öffentlichkeit diesmal selbst informieren wird?