BUND PRESSEinformation 65/09: BUND stellt E.On Ultimatum – Kritik an Landesregierung

Nach Kraftwerksurteil zum Dattelner Kohlekraftwerk Düsseldorf, 16.09.2009 – Nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung zum geplanten E.On-Kraftwerk in Datteln hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bezirksregierung Münster und die E.On-Kraftwerke GmbH aufgefordert, bis heute, 14.00 Uhr, die Bauarbeiten einzustellen. Das Ultimatum bezieht sich auf die am Montag beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereichte Klageerweiterung. Dieser kommt unmittelbar eine aufschiebende Wirkung im Hinblick auf den Weiterbau wichtiger Kraftwerkskomponenten zu. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, will der BUND noch heute den Baustopp gerichtlich erzwingen. Darüber hinaus kritisierte der BUND massiv die Landesregierung. Umweltminister Uhlenberg und Energieministerin Thoben würden den Kraftwerks-Schwarzbau trotz des eindeutigen Urteils noch immer verteidigen. Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender: „Das OVG-Urteil lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Es attestiert dem Kraftwerks-Schwarzbau massive Verstöße gegen bindende Vorgaben der Landesplanung, des Naturschutzrechts, der Eindämmung des Flächenverbrauchs und Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung. Es räumt auch mit dem von der Landesregierung gebetsmühlenhaft wiederholten Märchen auf, das Kraftwerk leiste einen Beitrag zum Klimaschutz. Das Gegenteil ist der Fall: Die Realisierung des Kraftwerks wäre unweigerlich mit einem enormen Mehrausstoß des Klimakillers Kohlendioxid verbunden. Zudem attestieren die Richter dem Kraftwerk, gegen die im Landesentwicklungsprogramm festgelegte Bevorzugung einheimischer und regenerativer Energieträger zu verstoßen. Die Landesregierung muss jetzt für diesen Kraftwerks-Schwarzbau die politische Verantwortung zu übernehmen.“ Der BUND hatte schon seit 2005 in zahlreichen Einwendungen detailliert auf die massiven Rechtsverstöße des Vorhabens hingewiesen. Bereits im Februar 2007 hatte der Umweltverband Klage gegen die Kraftwerksgenehmigung eingereicht. Nach der Aufhebung des Bebauungsplans reichte der BUND am 7. September einen Baustopp-Antrag in Bezug auf den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung ein. Dieser wurde in dieser Woche auf die 3. bis 5. Teilgenehmigung ausgedehnt. Aus der Aufhebung des Bebauungsplans ergibt sich als unmittelbare Konsequenz die Rechtswidrigkeit aller immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Rechtsanwalt Dirk Teßmer: „Das Oberverwaltungsgericht hat sein Urteil mit der ausführlichen Begründung in jede Richtung abgesichert. Die festgestellten Planungsmängel sind so gravierend und tiefgreifend, dass eine spätere Heilung praktisch ausgeschlossen ist.“ Das OVG habe in seiner Urteilsbegründung unzweideutig festgestellt, dass der vorgesehene Standort für ein Steinkohlekraftwerk nicht in Frage kommt. Als einziger Ausweg bleibe deshalb der von E.On bereits 2007 zugesicherte Rückbau.

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