Kinderarbeit stellt eine der unmenschlichsten Formen in der Herstellung und Verbreitung von Waren in einer globalisierten Welt dar. Am Beispiel Indien – von dort kommen rund zwei Drittel aller Natursteine in Deutschland – entfaltet sich die ganze Dramatik der Situation: Es wird geschätzt, dass 150.000 Kinder in indischen Steinbrüchen arbeiten. Unter sehr gefährlichen Arbeitsbedingungen schuften sie bis zu 12 Stunden am Tag. Nach Erfahrungen der ILO haben sie aufgrund von chronischen Lungenerkrankungen eine Lebenserwartung von nur 35 Jahren. Auch in anderen Exportländern für Naturstein, wie China oder Brasilien, schließt die ILO Kinderarbeit nicht aus. Mittlerweile gibt es für Grabsteine ein unabhängiges qualifiziertes Zertifikat (Informationen unter http://www.xertifix.de), das den Ausschluss von Kinderarbeit in der gesamten Wertschöpfungskette testiert, sodass von den Steinmetzen ein entsprechender Nachweis verlangt werden kann. Wenn auch rechtlich umstritten ist, ob Kommunen das Verbot von Kinderarbeit in ihre Friedhofssatzungen aufnehmen dürfen, so gibt es vor Ort dennoch verschiedene Aktionsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund möge der Rat nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließen: 1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, durch Informationskästen an den Eingängen zu den Friedhöfen, durch Aushang im Rathaus, an der Info-Theke, im Bürgerbüro und gegenüber der Lokalpresse über die Probleme bei der Produktion von Natursteinen zu informieren. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass beim Kauf von Grabsteinen Nachweise über die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards verlangt werden sollten. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Kirchen zu bitten, diese Informationen auch in den kirchlichen Mitteilungsblättern zu veröffentlichen. 3. Die Stadtverwaltung wird gebeten, gegenüber den Bestattungsunternehmen und Steinmetzbetrieben in Hilden in geeignet erscheinender Weise dafür zu werben, dass ausdrücklich Grabsteine angeboten werden werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden sind.