Büssows unvollständige Information

– TÜV-Gutachter begutachtete nur Fläche und Anordnung Büssows Bezirksregierung nimmt es wohl nicht so genau mit richtigen und vollständigen Informationen. So behauptet Dr. Elke Bartels, der TÜV habe die Veränderung an den Schieberstationen begutachtet und suggeriert, der TÜV-Gutachter habe auch den Wegfall der Explosionsschutzzonen in seinem Gutachten geprüft und bestätigt. „Dies wurde auch zuvor durch den Sachverständigen des TÜV geprüft und bestätigt.“ Allerdings wird nicht mitgeteilt, dass der TÜV ausschließlich anhand der Bauzeichnungen Aussagen zu Bau, Dimension und Anordnung der Stationen getroffen hat. Zu den technischen Änderungen der Absperr-, Mess- und Regel-, Analyse- und Steuerungseinrichtungen findet sich in dem Gutachten keine Prüfung und keinerlei Bewertung. Damit wurden auch die Fragen des Explosionsschutzes und der Erdungsmaßnahmen gerade nicht begutachtet. Folglich gab es hierzu auch keine gutachterliche Zustimmung des zuständigen TÜV-Gutachters. Auch hier wird sich sicherlich im Klageverfahren zeigen, daß eine solche Leitung, die nicht nach „höchsten Sicherheitsstandard“ sondern nach „low-budget-Murks“ gebaut wurde, nicht durchgehen kann. Hier die Pressemitteilung der BezReg: Fehlinformation täuscht Absenkung des Sicherheitsniveaus vor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert