BUND PRESSEinformation 78/09: BUND kritisiert „Lex E.ON“

Kraftwerk Datteln / Landesregierung startet LEP-Änderungsverfahren Düsseldorf, 19.11.2009 – Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt das offizielle Verfahren zur vorgezogenen Änderung der energiepolitischen Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP) gestartet. Bis gestern hatten die Naturschutzverbände Gelegenheit, sich zu den Inhalten der so genannten strategischen Umweltprüfung zu äußern. Das Vorgehen der Landesregierung stößt dabei auf heftige Kritik des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Eine vorgezogene LEP-Änderung mit dem Ziel, die klimaschutzpolitischen und planerischen Standards abzuschwächen, sei nicht hinnehmbar. Die Absicht, mit einem solchen „Lex E.ON“ den Dattelner Kraftwerks-Schwarzbau nachträglich zu legalisieren, sei leicht zu durchschauen. Dass die Landesregierung dies im Hauruck-Verfahren durchsetzen wolle, sei dem Rechtsfrieden abträglich. Gerade einmal neun Tage wurden dem BUND für eine Stellungnahme zu dem komplexen Sachverhalt eingeräumt. Im Unterschied zu den bisherigen Darstellungen im Landesentwicklungsplan von 1995 soll mit der Änderung der Weg zur Realisierung von Großkraftwerken an Standorten geebnet werden, die dafür bislang nicht vorgesehen waren. Dies gilt insbesondere auch für den Standort des E.ON Kraftwerks in Datteln. Der BUND kritisiert, dass diese Fehlplanung jetzt auf Kosten der derzeit geltenden Umweltstandards durchgedrückt werden soll. Dies könne nur durch einen Verzicht auf die derzeitige umfassende landesweite Abwägung oder durch Abstriche an der Steuerungswirkung des LEP gelingen. Damit aber verabschiede sich die Landesregierung nicht nur von den Klimaschutzzielen, sondern passe das Landesrecht willfährig an die Pläne der Kraftwerksbauer an, ohne die vorrangigen Belange des Allgemeinwohls zu berücksichtigen. Ins Bild passt nach Ansicht des BUND auch, dass die Landtagsfraktionen von CDU und FDP unlängst einen Antrag zur ersatzlosen Streichung des § 26 des Landesentwicklungsprogramms eingebracht hätten. Dieser schreibt unter anderem vor, alle Möglichkeiten der Energieeinsparung zu berücksichtigen, regenerierbare Energieträger einzusetzen und zur Verbesserung des Energienutzungsgrades und aus Umweltgesichtspunkten die Möglichkeiten der Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Nutzung industrieller Abwärme auszuschöpfen. Am 27. November wird der Landtag dazu eine öffentliche Anhörung durchführen, zu der auch der BUND geladen wurde.

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