BUND PRESSEinformation 80/09: Schwarz-Gelb verabschiedet sich vom Klimaschutz

Kraftwerk Datteln morgen Thema im Landtag / Streichung von Klimaschutzzielen aus Gesetz geplant / Heftige Kritik des BUND „Schwarz-Gelb verabschiedet sich vom Klimaschutz“ Düsseldorf, 26.11.2009 – Anlässlich der morgigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags zu den geplanten gesetzlichen Änderungen zur nachträglichen Legalisierung des E.ON Kraftwerks in Datteln äußerte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heftige Kritik. „Mit der geplanten Streichung der Ziele wie Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energieträger und Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Gesetz zur Landesentwicklung verabschiedet sich der Gesetzgeber aus seiner Verantwortung für den Klimaschutz. Kurz vor Beginn des Kopenhagener Klimagipfels ist das der klimaschutzpolitische Offenbarungseid“, kritisiert Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, die schwarz-gelbe Regierungskoalition in seiner Stellungnahme zur Landtagsanhörung. Gegenstand der Anhörung ist die von CDU und FDP geplante Streichung des § 26 des Gesetzes zur Landesentwicklung (LEPro) sowie die von der Landesregierung beabsichtigte Änderung der energiepolitischen Ziele im Landesentwicklungsplan (LEP). „Die jetzige Initiative der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung verfolgt erkennbar das Ziel, das Kohlekraftwerk Datteln nachträglich genehmigungsfähig zu machen“, sagte Jansen. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 zur Aufhebung des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln waren schwere Planungsfehler der Stadt Datteln, der Bezirksregierung Münster und der Landesregierung festgestellt worden. Der Landesvorsitzende des BUND, Paul Kröfges, sieht mit der geplanten nachträglichen Anpassung der landesplanerischen Grundlagen den Rechtsfrieden im Lande gefährdet. „Es geht das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern, Umweltverbänden und Investoren in die Gesetzgebung und in fachlich hochqualifiziert durchzuführende Genehmigungsverfahren nach Recht und Gesetz verloren“, sagte Kröfges. „Die Akzeptanz nicht nur von Großprojekten der Energiewirtschaft wird damit nicht größer.“ Dass dies allein erfolgen soll, um Kraftwerk, das laut OVG-Urteil eine Erhöhung der Energieproduktion um mehr 350 % ermöglicht und damit eine „neue Kraftwerksdimension“ schafft, nachträglich zu legalisieren, verdeutliche, dass die NRW-Landesregierung „in die energiepolitische Sackgasse“ steuere. Die Verwaltungsrichter hatten unter anderem kritisiert, dass das geplante E.ON-Kraftwerk selbst mit 0,73 % des bundesweit zur Verfügung stehenden CO2-Kontingents einen „erheblichen Ausstoß von Treibhausgasen verursachen wird“ ohne ansatzweise sicherzustellen, dass das Vorhaben insgesamt zu einer CO2-Reduzierung beiträgt. Nach BUND-Berechnungen würden die 11 in NRW in Bau befindlichen oder geplanten Kohlekraftwerke den von NRW zu verantwortenden jährlichen CO2-Ausstoß netto um 45 Millionen Tonnen erhöhen. Dabei hat der Ausstoß von Kohlendioxid seit dem Regierungsantritt der schwarz-gelben Landesregierung in NRW bereits deutlich zugenommen. Die CO2-Emissionen stiegen von 2005 bis 2007 von etwa 280 auf knapp 290 Millionen Tonnen pro Jahr an, wie Umweltminister Uhlenberg in dem am Dienstag vorgestellten Umweltbericht 2009 eingestehen musste.

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