Egal ob CO-Pipeline oder EON-Kraftwerk in Datteln

– der Pakt mit der Wirtschaft gegen die Bürger wird von der Regierung gnadenlos durchgezogen – zumindest wird es versucht. Wie gut, dass die Gerichte mit diesem Pakt nichts zu tun haben. Sie können weiter frei und unabhängig entscheiden und nur sie geben den Bürgern den Glauben an den Rechtsstaat zurück. Wer die Einladung zur Anhörung im Ausschuss Wirtschaft, Mittelstand und Energie gelesen hat, weiß, wo der Hammer hängt. Achtung vor dem Rechtsstaat und der Judikativen – Fehlanzeige! Es geht nur darum durch Winkelzüge das Urteil des OVG zum EON-Kraftwerk auszuhebeln. Oder wie bewerten Sie dies? Um eine Inbetriebnahme des E.ON-Kraftwerks noch zu ermöglichen, kommt es jetzt darauf an, für jeden einzelnen der vom OVG für die Nichtigkeit des Bebauungsplans Nr. 105 aufgeführten Gründe eine tragfähige Antwort zu finden, um möglichst schnell Klarheit für alle Beteiligen zu schaffen. Hatte das Gericht nicht klar und deutlich Recht gesprochen? Oder dies: Immissionsschutzrechtliche Zukunftsperspektive für Datteln. Sowohl für Kraftwerke mit einer Feuerungswärmeleistung von über 900 MW als auch für Kühltürme solcher Kraftwerke ist in der Abstandsliste des Abstandserlasses jeweils ein Abstand von 1.500 m zur Wohnbebauung ausgeführt. 3 a) Ist ein Abstand von 1500 m zwischen Kraftwerksneubauten dieser Größe und vorhandener Wohnbebauung grundsätzlich angemessen? 3f)Wäre eine Änderung des Abstandserlasses hilfreich? Welcher Teufel hat die Regierenden eigentlich geritten, als sie mit dem Abstandserlass die Bevölkerung ein wenig schützen wollten? Lässt sich ja korrigieren zum Nutzen der Wirtschaft! Wie ist das eigentlich rein rechtlich? Muss/Kann/Darf ein Gericht nachträgliche Änderungen in Gesetzen, Verordnungen und Erlassen überhaupt berücksichtigen? Mein Rechtsempfinden sagt da etwas anderes… Um das Thema abzurunden, empfehlen wir noch die Pressemitteilung des OVG und die Pressemitteilung des BUND Und das folgende Zitat erinnert uns doch fatal an die krampfhaften Bemühungen eines Herr Büssow mit seiner Behörde, Beschlüsse der Gerichte nachträglich auszuhebeln… Um eine Inbetriebnahme des E.ON-Kraftwerks noch zu ermöglichen, kommt es jetzt darauf an, für jeden einzelnen der vom OVG für die Nichtigkeit des Bebauungsplans Nr. 105 aufgeführten Gründe eine tragfähige Antwort zu finden, um möglichst schnell Klarheit für alle Beteiligen zu schaffen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert