Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt Klagen gegen Evonik-Kohlekraftwerk Düsseldorf, 04.12.2009 – Am kommenden Mittwoch verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster die Klagen des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und zweier Privatpersonen gegen das von der Evonik Steag GmbH in Herne geplante Steinkohlekraftwerk. Mit den Klagen wird die Aufhebung der von der Bezirksregierung Arnsberg erteilten immissionsschutzrechtlichen Kraftwerksgenehmigung angestrebt. [OVG Münster Aktenzeichen:8 D 10/08.AK, 8 D 6/08.AK, 8 D 12/08.AK Termin: 09.12.2009, 10.00 Uhr Oberverwaltungsgericht Münster, Hauptgebäude, Sitzungssaal I] Der geplante Evonik/Steag-Kraftwerksblock 5 mit einer elektrischen Leistung von 750 Megawatt würde zu einem jährlichen CO2-Ausstoß von etwa 4,4 Millionen Tonnen führen. Im Gegenzug, so die Ankündigung des Vorhabensträgers, soll der Kraftwerksblock Herne 2 stillgelegt werden. Letzterer hat eine elektrische Leistung von 150 MW und emittiert 0,8 Mio. t CO2. Unterm Strich würde das Kraftwerk damit pro Jahr zusätzlich mehr als 3 Millionen Tonnen des Klimakillers CO2 freisetzen. Der BUND hat im Februar 2008 Klage gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für Herne 5 eingelegt und die Aufhebung der Kraftwerksgenehmigung beantragt. Begründet wurde die Klage mit zahlreichen Verstößen gegen zwingend zu beachtende Vorschriften zum Schutz der Menschen und der Umwelt. So würde das Kraftwerk mit seinen hohen Emissionen von Feinstaub und Stickstoffdioxid bestehende Grenzwertüberschreitung weiter verfestigen. In Bezug auf die hochgiftigen Schwermetalle Quecksilber, Arsen, Cadmium, Thallium und Vanadium sei die Risikobewertung unvollständig erfolgt. Erhebliche Mängel machte der BUND auch in Bezug auf die erforderliche Prüfung der Naturschutzbelange aus. Die Auswirkungen der Stickstoffdeposition und Ammoniakzusatzbelastung auf die europarechtlich geschützten FFH-Gebiete an der Lippe seien weitgehend unberücksichtigt geblieben. Das Kraftwerk Herne 5 gehört zudem zu den Vorhaben, die ohne landesplanerische Grundlage genehmigt wurden, da der Kraftwerksstandort im geltenden Landesentwicklungsplan nicht ausgewiesen ist. Zwar verkündete Evonik/Steag bereits 2008, die Realisierung des Kraftwerkprojektes zu verschieben, da die Wirtschaftlichkeit “derzeit nicht gegeben” sei. Allerdings wolle sich das Unternehmen die Möglichkeiten für den Bau weiter offen halten. Sollten sich die Rahmenbedingungen verbessern, wolle das Unternehmen kurzfristig den Bau beschließen. Der BUND befürchtete daher, dass sich der Kraftwerksbauer alle Optionen offen halten will, das Projekt “mit der Genehmigung in der Tasche” zu einem späteren Zeitpunkt doch noch “durch die Hintertür” zu realisieren. Die Unwirksamkeit des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids soll daher im gerichtlichen Verfahren verbindlich geklärt werden.