Büssow – Behörde mauert weiter

– Verdachtsflächen Büssows und Bayers Geheimnis Am 9.12. 2009 schickte Büssow nicht nur seine Pressemitteilung zur erstmaligen Kampfmittel-Nachkontrolle an die Presse, sondern zeitgleich auch die Antwort auf meine Anfrage nach Umweltinformationsgesetz (UIG). Das Schreiben macht deutlich, dass bisher nur ein minimaler Teil der Trasse auf Kampfmittel untersucht wurde. Diese Punkte waren in den beigefügten nur vier Karten-Anlagen schnell dargestellt. Die weiteren Verdachtsflächen sollen aber vor uns und der Öffentlichkeit weiter geheim gehalten werden. Die Begründung dazu klingt abenteuerlich: Man lehne die Angabe “… hinsichtlich der genauen Lage und Größe von bisher nicht vor Ort untersuchten Verdachtsflächen nach § 8 Absatz 1 Nr. 1 UIG ab. Hiernach ist ein Antrag abzulehnen, wenn das Bekanntgeben der Informationen nachteilige Auswirkungen auf bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit hätte.”>/i> Man räumt ein, in diesen Verdachtsflächen können Kampfmittel vorhanden sein, von denen Gefahr ausgehe deshalb “verbietet es sich, Informationen über die evtl. Lage von noch nicht geräumten Kampfmitteln zu veröffentlichen, da das Bekanntgeben nachteilige Auswirkungen auf bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit hätte.” Gerade der neuerliche Fund im Duisburger Süden zeigt, wie aktuell die Gefahr durch Blindgänger ist. Aber das hat Büssow nicht daran gehindert, noch am 18.12.2008 eine Trassenverschiebung an der Grenze von Hilden nach Solingen zu genehmigen. Erst dadurch wurde Bayer durch sofortigen Bauvollzug in einer Verdachtsfläche ohne vorherige Kampfmittelsondierung Gelegenheit zu weiteren Abenteuern gegeben. Büssows neue Offenheit soll offensichtlich nur Bayer dienen und die Öffentlichkeit wird dabei als lästiges Übel empfunden und als höchst gefährlich für die öffentliche Sicherheit abgetan. Der Brief enthält zum Schluss noch den Hinweis auf eine mögliche Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Da fällt uns sicher etwas Besseres ein , als das Gericht mit solchen Nicklichkeiten zu belästigen!

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