Landesentwicklungsplan soll Weg für zusätzliche Kohlekraftwerke frei machen Düsseldorf, 18.12.2009 -Nach einem dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vorliegenden aktuellen Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesentwicklungsplans sollen 36 Kohlekraftwerke landesplanerisch gesichert und des Weiteren alle Bereiche der gewerblichen und industriellen Nutzung generell für den Bau von Großkraftwerken freigegeben werden. Damit revidiere die Landesregierung die bisherigen Klimaschutz-Planungen, kritisieren die Umweltschützer. Nach der gestern mit schwarz-gelber Regierungsmehrheit beschlossenen Streichung des so genannten Klimaschutzparagrafen aus dem Gesetz zur Landesentwicklung würde damit die Vorrangpolitik für Klima schädigende Kohlekraftwerke zementiert. Nach der Zeitplanung der Landesregierung soll voraussichtlich noch im Januar das Kabinett den Regierungsentwurf zur Änderung des Energieteils des Landesentwicklungsplans (LEP) verabschieden. Bis dahin sollen auch die Ergebnisse der gesetzlich vorgesehenen strategischen Umweltprüfung vorliegen, obwohl dieses Verfahren erst am 18. November 2009 eingeleitet wurde. Der BUND hält dieses “Vorgehen im Hauruck-Stil” für einen Skandal. Offensichtlich sollten wesentliche Umweltprüfungen “nur pro forma erfolgen, um nachträglich den Weg für das rechtswidrig gebaute Kohlekraft Datteln und andere Klimakiller zu ebnen.” Der BUND kritisiert insbesondere die von der Landesregierung beabsichtigte Senkung der Genehmigungsstandards für Großkraftwerke. Nach dem LEP-Entwurf sollen nicht nur die zum Stichtag 18. November genehmigten Kohlekraftwerke nachträglich landesplanerisch abgesichert, sondern auch in weiteren Bereichen wesentliche Erleichterungen zur Errichtung von zusätzlichen Kraftwerken geschaffen werden. Dazu sei die generelle Freigabe von Gewerbe- und Industriegebieten für Großkraftwerke ebenso vorgesehen, wie die Vorgabe, dass öffentliche Planungsträger in der Nachbarschaft bestehender Kraftwerke Erweiterungsflächen vorhalten sollen. Somit würden nach der Streichung des § 26 aus dem Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro) jetzt im LEP die materiellen Anforderungen an die Genehmigung von Klima schädigenden Kohlekraftwerken deutlich gesenkt. Dabei hatte die Landesregierung behauptet, dass die Vorschrift wegen der Vorgaben im Landesentwicklungsplan entbehrlich sei und somit lediglich eine “Doppelregelung” beseitigt würde. Der BUND sieht darin eine “schamlose Täuschung der Öffentlichkeit”.