“Landesregierung produziert Chaos im Umweltrecht” Düsseldorf, 27.01.2010 – Auf heftige Kritik der NRW-Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU stoßen die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen des Naturschutz- und Wasserrechts. Auf der heutigen Landtagsanhörung warnten die Verbände vor dem Abbau von Umweltstandards. Ausgerechnet im Internationalen Jahr der Biodiversität plane Schwarz-Gelb die weitere Aushöhlung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Natur, Landschaft und Gewässern. Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender: “Gerade der Schutz der biologischen Vielfalt, der fortschreitende Flächenverbrauch und der Klimawandel erfordern ein starkes Naturschutzrecht. Trotzdem plant die Landesregierung weitere Verschlechterungen. Im Internationalen Jahr der Biodiversität setzt die Landesregierung damit ein fatales Zeichen.” Hintergrund der geplanten Gesetzesänderungen von CDU und FDP sind die im Zuge der Föderalismusreform auf den Bund zusätzlich entfallenen Kompetenzen. Waren das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz früher nur Rahmengesetze, die durch landesrechtliche Regelungen ausgefüllt wurden, erhielt der Bund nunmehr die Möglichkeit einer Vollregelung der entsprechenden Materie. Die solcherart novellierten Gesetze treten am 1. März 2010 in Kraft. Allerdings wurden die Länder ermächtigt, von dem neuen Bundesrecht abweichende Regelungen zu treffen. “Obwohl die neuen Gesetze seit Juli 2009 gelten, hat das Land NRW diese Entwicklung verschlafen”, sagt der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck. “Jetzt soll ein in der Sache völlig unbrauchbarer Gesetzentwurf durchgepeitscht werden. Damit drohen Unsicherheit und Chaos im Naturschutzrecht.” Mit Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes würden z.B. automatisch mehr als zwei Drittel der NRW-Naturschutzregelungen hinfällig. Dennoch missachte der schwarz-gelbe Gesetzentwurf den tatsächlichen Regelungsbedarf und nutze auch nicht die sich bietenden Gestaltungsspielräume. “Durch das zukünftige Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht und die damit provozierten Rechtsunsicherheiten werden Planverfahren eher erschwert als erleichtert. Dazu sind zahlreiche Verschlechterungen geplant” kritisiert der LNU-Landesvorsitzende Mark vom Hofe. So soll etwa abweichend vom Bundesrecht die Eingriffsregelung zur Regelung der notwendigen Kompensation bei Eingriffen in Natur und Landschaft zur Schonung landwirtschaftlich genutzter Flächen entwertet werden. Auch die Notwendigkeit zur Prüfung der Verträglichkeit bestimmter Vorhaben mit dem Schutz europarechtlich geschützter FFH-Gebiete soll teilweise entfallen. Damit versetze die Landesregierung dem Natur- und Landschaftsschutz in NRW einen weiteren Tiefschlag.