Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden Düsseldorf, 28.01.2010 – Der Rechtsstreit um das von der Evonik-Steag geplante Steinkohlenkraftwerk in Herne geht in die nächste Runde. Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen die im Urteil vom 09.12.2009 ausgesprochene Nichtzulassung der Revision eingelegt. Sollte das OVG der Beschwerde nicht abhelfen, so landet der Fall damit automatisch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hatte im Dezember die BUND-Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des von Evonik geplanten Steinkohlekraftwerks Herne 5 aus rein formalen Gründen abgewiesen. Begründet wurde die Klageabweisung mit einer vermeintlich im Jahre 2006 acht Minuten zu spät bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereichten Einwendung des Umweltverbandes. Der BUND hält diese so genannte “Einwendungs-Präklusion” für europarechtswidrig und sieht dem weiteren Rechtsstreit optimistisch entgegen. Ist die Beschwerde erfolgreich, kommt das umstrittene Steinkohlekraftwerk komplett auf den juristischen Prüfstand. Das Oberverwaltungsgericht hatte in der Gerichtsverhandlung deutlich gemacht, dass die vom BUND gegen den Genehmigungsbescheid vorge-brachten Rügen bei Nichtanwendung der Präklusionsvorschrift durchschlagen könnten. Bei einem Erfolg des BUND vor dem BVerwG muss die unterbliebene Rechtmäßigkeitsprüfung daher nachgeholt werden. Der geplante Evonik/Steag-Kraftwerksblock 5 mit einer elektrischen Leistung von 750 Megawatt (MW) würde zu einem jährlichen CO2-Ausstoß von etwa 4,4 Millionen Tonnen führen. Im Gegenzug soll le-diglich der Kraftwerksblock Herne 2 stillgelegt werden. Unterm Strich würde das Kraftwerk damit pro Jahr zusätzlich mehr als 3 Millionen Tonnen des Klimakillers CO2 freisetzen. Nur etwa 10 % der Feuerungswärmeleistung von 1.750 MW th. sollen in Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden. Dazu würde das Kraftwerk mit seinen unzulässig hohen Emissionen von Feinstaub und Stickstoffdioxid die stark vorbelastete Region zusätzlich schädigen. Auch der Ausstoß hochgiftiger Schwermetalle wie Quecksilber, Arsen, Cadmium, Thallium und Vanadium würde weitere gesundheitliche Risiken hervorrufen. Erhebliche Mängel macht der BUND auch in Bezug auf die erforderliche Prüfung der Naturschutzbelange aus. Die Auswirkungen der Stickstoffdeposition und Ammoniakzusatzbelastung auf die europa-rechtlich geschützten FFH-Gebiete an der Lippe seien weitgehend unberücksichtigt geblieben. Das Kraftwerk Herne 5 gehört zudem zu den Vorhaben, die ohne landesplanerische Grundlage genehmigt wurden, da der Kraftwerksstandort im geltenden Landesentwicklungsplan nicht ausgewiesen ist.