BUND PRESSEinformation: Dattelner Kraftwerk jetzt offiziell beerdigen

Kraftwerk Datteln: Teilgenehmigungen sind rechtswidrig – BUND begrüßt Entscheidung der Bezirksregierung „Dattelner Kraftwerk jetzt offiziell beerdigen“ Düsseldorf, 30.04.2010 – Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die heutige Entscheidung der Bezirksregierung Münster, den Antrag der E.ON Kraftwerke GmbH auf Weiterbau wesentlicher Teile des Kraftwerks Datteln zurückzuweisen. Mit der Entscheidung sei die Rechtsauffassung des BUND bestätigt worden, wonach die erteilten Teilgenehmigungen ausnahmslos rechtswidrig sind. Wegen des Wegfalls des Bebauungsplans ist zudem zu Recht auch der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid für rechtswidrig erkannt worden. Der BUND erwartet allerdings, dass der in Bezug auf die 4. und 5. Teilgenehmigung bekräftigte Baustopp jetzt auch auf die im Rahmen der 2. und 3. Teilgenehmigung noch durchgeführten Baumaßnahmen ausgedehnt und damit dem BUND-Antrag auf einen vollständigen Baustopp nachgekommen wird. Die Bezirksregierung hatte auch die 2. und 3. Teilgenehmigung für rechtswidrig erklärt und angekündigt, über den vollständigen Baustopp gesondert zu entscheiden. Mit einem weiteren Bescheid bestätigte die Bezirksregierung auch die Rechtswidrigkeit des Vorbescheids für das Kohlekraftwerk Datteln, da der immissionsschutzrechtlichen Kraftwerksgenehmigung die wesentliche planungsrechtliche Grundlage fehle. Der BUND sieht auch diesbezüglich seine Rechtsauffassung bekräftigt. Der BUND appellierte an E.ON und die Landesregierung, endlich das Dattelner Kraftwerksdesaster zu beenden. „Lieber eine Ende mit Schrecken, als eine Schrecken ohne Ende“, sagte Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter. „Wir erwarten von der neuen Landesregierung, dass der Kraftwerks-Schwarzbau Datteln offiziell beerdigt wird“. Der BUND erinnerte daran, dass E.On für den Fall, dass die Genehmigungen keinen Bestand haben sollten, den kompletten Rückbau der Kraftwerksruine zugesichert hatte.

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