BUND Presseinformation: Europäischer Gerichtshof verhandelt über Kohlekraftwerk Lünen

– Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung Am Donnerstag, den 10. Juni 2010, 9.30 Uhr, verhandelt der Europäische Gerichtshof in Luxembourg das sogenannte Vorabentscheidungsersuchen in Sachen BUND ./. Trianel Kohlekraftwerk Lünen (Rechtssache C-115/09). Hintergrund des Verfahrens ist die Klage des BUND NRW gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte Genehmigung für das Trianel-Kohlekraftwerk im Lüner Stummhafen. Das Urteil ist aber auch darüber hinaus von großer Bedeutung. Wird die Rechtsauffassung des BUND bestätigt, muss das Umweltrechtsbehelfsgesetz geändert werden. Dem BUND und anderen stehen dann erweiterte Klagerechte gegen Kohlekraftwerke und andere Großvorhaben zu. Aktuell hätte dies große Auswirkungen auf die laufenden Klagen des BUND gegen die immissionschutzrechtlichen Genehmigungen für die Kohlekraftwerke in Lünen, Herne und Datteln. Aber auch im Hinblick auf das laufende Genehmigungsverfahren für das geplante Trianel-Kohlekraftwerk in Krefeld würden sich dem BUND erweiterte Klagerechte eröffnen. Letztendlich ist das Verfahren auch von europaweiter Bedeutung. So haben sich z.B. die Regierungen von Italien und Griechenland mit Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht. Die Hintergründe und möglichen Konsequenzen aus dem Verfahren haben wir in dem Hintergrundpapier “EuGH entscheidet zu Kohlekraftwerk Lünen” zusammengefasst. Dieses sowie alle weiteren Infos zum Kohlekraftwerk Lünen finden Sie hier

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